Dr. Carsten Föhlisch | 31.01.2003 |
Abmahnungen Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat schwere Mängel bei Online-Shops festgestellt. Der vzbv untersuchte seit Oktober 2002, ob die Internet-Shops führender Unternehmen den gesetzlichen Mindestanforderungen für das Einkaufen im Netz entsprechen. Lediglich bei 38 von 211 untersuchten Anbietern hatten die Verbraucherschützer nichts zu beanstanden.
Trusted Shops hat bereits Kontakt zu dem Verband aufgenommen, um dessen Auffassung im Vorfeld einer potenziellen Abmahnung zu berücksichtigen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 5.01.2003 |
Abmahnungen Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) nimmt wieder verstärkt Online-Shops unter die Lupe: abgemahnt wurde ein Händler, der keine technischen Mittel zur Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern bei der Eingabe der Bestellerdaten bereitgehalten hatte.
Diese Pflicht besteht seit 1.1.2002 und ist seitdem auch Teil der Trusted Shops Anforderungen: Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung muss über die technische Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren (z.B. Reset-Button) informiert werden. Sinn der gesetzlichen Vorschrift ist es, unerfahrenen Nutzern zu ermöglichen, z.B. Fehler in der Anschrift zu korrigieren. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen (Reset-Button, Kontrollseite mit Zurück-Möglich- keit etc.).
Angesichts der jüngsten Abmahnungen empfiehlt Trusted Shops eine erneute Kontrolle der Korrekturmöglichkeiten im Bestellsystem. Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 5.01.2003 |
Neue Urteile Das AG Butzbach hat mit rechtskräftigem und begrüßenswertem Urteil entschieden, dass die auf eine Online-Bestellung erfolgende Mitteilung des Händlers, die Bestellung zu bearbeiten, keine zum Abschluss eines Kaufvertrages führende Vertragsannahme darstellt. Dabei ist unerheblich, ob diese Mail automatisch generiert oder individuell erstellt wurde. Eine solche Erklärung ist nur dahingehend auszulegen, dass im Rahmen der Auftragsbearbeitung erst eine Überprüfung des in der Bestellung liegenden Angebots erfolgen wird. Die Klage des Kunden, der auf Lieferung der Waren zu dem ursprünglichen Preis bestand, wurde abgewiesen.
Einmal mehr wird deutlich, wie wichtig Detailformulierungen in AGB und vor allem der Bestellbestätigung sind. Trusted Shops hält bewährte Musterformulierungen bereit.
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Dr. Carsten Föhlisch | 5.01.2003 |
Neue Urteile Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg genügt es nicht, dass der Vertragspartner nur die Möglichkeit hat, anlässlich einer Recherche in einem Internetshop mehr oder weniger zufällig auf die AGB des Anbieters zu stoßen. Konsequenz: Der Vertrag kommt dann zwar zu Stande – aber eben ohne die AGB-Inhalte. Wenn Pflichtinformationen nur in AGB enthalten sind, verstößt der Shop gegen gesetzliche Pflichten und kann abgemahnt werden.
Trusted Shops überprüft bereits seit Beginn 2000 die korrekte Verlinkung der AGB auf Startseite und Bestellseite.
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