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Beiträge zum Thema "Strafporto"

Sie finden hier jede Menge Praxis-Tipps, Muster, Checklisten und Urteile zu Abmahnung, AGB, eBay, Widerruf und Wettbewerbsrecht von den Trusted Shops Experten.

Dr. Carsten Föhlisch

OLG Hamburg entscheidet erneut: “Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen” ist unzulässig

Dr. Carsten Föhlisch | 9.06.2008 | Abmahnungen, Neue Urteile

PaketeDas OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 24.1.2008 (3 W 7/08) erneut entschieden, dass eine Klausel in der Widerrufsbelehrung oder AGB, dass unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden, unwirksam und wettbewerbswidrig ist und somit seine Rechtsprechung gefestigt. Eine solche Klausel stelle eine unzulässige Einschränkung des gesetzlich garantierten Widerrufsrechtes dar, so das Gericht.

Lesen Sie mehr über die aktuelle Entscheidung zu unfreien Rücksendungen und Begründung des Gerichts.

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Ulrich Hafenbradl

Kostenloser Shop-Newsletter jetzt noch besser und mit Begrüßungsgeschenk

Ulrich Hafenbradl | 2.11.2007 | In eigener Sache

Shopbetreiber Experten-NewsletterUnser Newsletter erscheint heute zum ersten Mal in einem neuen Gewand. Deutlich übersichtlicher und prall gefüllt mit relevanten Informationen für Online-Shops und Shopbetreiber wird er zukünftig mindestens zweiwöchentlich versand, um Sie noch besser auf dem Laufenden zu halten.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Hamburg: Bitte um Frankierung der Rücksendung bei Widerruf zulässig

Dr. Carsten Föhlisch | 22.10.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

mausIm Gegensatz zu den Regelungen fast aller anderen europäischen Mitgliedsstaaten müssen Online-Händler nach deutschem Recht im Regelfall (abgesehen von der 40-EUR-Klausel) die Kosten der Rücksendung bei Ausübung des Widerrufsrechtes tragen. Zusätzliche Wettbewerbsnachteile entstehen dadurch, dass der Kunde die Ware auch “unfrei” zurückschicken kann, denn hierdurch entsteht unnötiges Strafporto.

Das OLG Hamburg hat nun erfreulicherweise mit Beschluss v. 20.4.2007 (Az.: 3 W 83/07) entschieden, dass zumindest eine Bitte an den Kunden, das Paket ausreichend zu frankieren, keine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechtes darstellt.

Lesen Sie mehr über die streitgegenständliche Klausel und die Begründung des Gerichts.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Hamburg: „Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen“ ist unzulässig

Dr. Carsten Föhlisch | 29.06.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

VersandkostenEine Besonderheit des deutschen Fernabsatzrechts ist, dass der Unternehmer im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher im Regelfall die Kosten der Rücksendung trägt. Nur im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit, dem Verbraucher diese Kosten aufzuerlegen (40-€-Klausel, § 357 Abs. 2 S. 3 BGB). In den meisten europäischen Mitgliedstaaten trägt hingegen der Verbraucher stets die Kosten der Rücksendung bei Ausübung des Widerrufsrechts. Um den wirtschaftlichen Schaden durch die Ausübung des Widerrufsrechts einzudämmen, versuchen deutsche Unternehmer natürlich, die Kosten von Rücksendungen möglichst gering zu halten. In diesem Zusammenhang verwenden viele Unternehmer die AGB-Klausel “Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen”, denn bei unfreien Rücksendungen wird ein so genanntes “Strafporto” in Höhe von zusätzlich fünf Euro fällig, so dass die Rücksendung deutlich teurer ist, als wenn sie vom Verbraucher ausreichend frankiert wurde. Dieser Praktik hat das OLG Hamburg nun mit Beschluss vom 14.2.2007 (5 W 15/07) einen Riegel vorgeschoben und die Klausel “unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen” für unzulässig und wettbewerbswidrig erklärt.

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Dr. Carsten Föhlisch

AG Niebüll: Versandkostenerstattung bei Annahmeverweigerung

Dr. Carsten Föhlisch | 3.06.2005 | Neue Urteile

Das AG Niebüll hat mit Urteil vom 18.5.2005 (8 C 42/05) den Kunden eines Online-Händlers auf Zahlung der Versandkosten verurteilt, weil dieser eine Nachnahmesendung nicht angenommen hatte. Der Händler hatte in seinen AGB geregelt, dass der Kunde bei Annahmverweigerung die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen muss. Das Gericht sah die AGB-Klausel als wirksame Anspruchsgrundlage an.

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Dr. Carsten Föhlisch

Abmahnung: „Bitte frankieren Sie die Rücksendung ausreichend“

Dr. Carsten Föhlisch | 8.03.2005 | Abmahnungen

Ein Mitglied von Trusted Shops wurde wegen Verwendung der Klausel „Bitte frankieren Sie die Rücksendung ausreichend, um Strafporto zu vermeiden.“ durch einen Konkurrenten abgemahnt. Auch wenn der Ausgang dieses Verfahrens noch nicht feststeht und unklar ist, ob diese Abmahnung zu Recht erfolgte, weisen wir generell noch einmal auf die Problematik hin, von der gesetzlichen Musterformulierung des Bundesjustizministeriums abzuweichen.

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