Dr. Carsten Föhlisch | 8.03.2005 |
Abmahnungen Ein Mitglied von Trusted Shops wurde wegen Verwendung der Klausel „Bitte frankieren Sie die Rücksendung ausreichend, um Strafporto zu vermeiden.“ durch einen Konkurrenten abgemahnt. Auch wenn der Ausgang dieses Verfahrens noch nicht feststeht und unklar ist, ob diese Abmahnung zu Recht erfolgte, weisen wir generell noch einmal auf die Problematik hin, von der gesetzlichen Musterformulierung des Bundesjustizministeriums abzuweichen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 4.11.2004 |
Gesetze Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich am 27.10.2004 auf eine Änderung des Fernabsatzgesetzes zugunsten der Online-Händler verständigt. Die Möglichkeit der kostenfreien Rücksendung durch den Kunden im Online-Handel wird eingeschränkt. Das neue Recht sieht vor, dass dem Kunden die Kosten für die Rücksendung der Ware auferlegt werden dürfen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt (wie bislang) oder wenn bei einem höheren Preis der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht gezahlt wurde (neu). Beim Rückgaberecht und bei fehlerhaften Waren, trägt nach wie vor der Händler die Rücksendekosten. Der Bundesrat in entscheidet am 5. November 2004 über den Entwurf, das Gesetz wird dann voraussichtlich Ende November 2004 in Kraft treten.
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Dr. Carsten Föhlisch | 8.07.2004 |
Neue Urteile Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.03.2004 (VIII ZR 265/03) entschieden, dass bei einem Kauf auf Probe die Widerrufs- frist des Verbrauchers nach § 312d BGB nicht vor dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Kaufvertrag durch Billigung für diesen bindend geworden ist. Damit wurde klargestellt, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechtes nicht durch die sogenannte Billigungsfrist des Kaufs auf Probe ersetzt werden kann. Es ist ratsam, AGB nochmals auf möglicherweise ungewollt lange Rücktrittsfristen zu überprüfen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 17.06.2003 |
Neue Urteile Das Landgericht Kleve hat mit rechtskräftigem Urteil klargestellt, dass die Information über das Widerrufsrecht allein in Online-AGB nicht ausreicht. Der Verbraucher muss die Information zusätzlich in Textform erhalten (E-Mail, Lieferschein), anderenfalls verlängert sich die Widerrufsfrist auf unbestimmte Zeit. Im konkreten Fall durfte der Kunde eine Digitalkamera noch 4 Monate nach der Bestellung gegen volle Kaufpreiserstattung zurück geben.
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Dr. Carsten Föhlisch | 24.05.2003 |
Neue Urteile Der BGH hat ein Urteil des OLG Frankfurt (wir berichteten) bestätigt, nach dem das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht auch bei individuell konfigurierten PCs (Individualausstattung etwa 25%) bestehen bleibt. Das Urteil bestätigt die restriktive und verbraucherfreundliche Tendenz der Gerichte hinsichtlich Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem Fernabsatzvertrag wegen Anfertigung der Ware ´nach Kundenspezifikation´ ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB).
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Dr. Carsten Föhlisch | 5.01.2003 |
Neue Urteile Zu mehreren umstrittenen Fragen äußert sich das OLG Frankfurt in einem Urteil und schafft damit einerseits etwas mehr Klarheit, setzt jedoch andererseits die sehr verbraucherfreundliche Tendenz der Rechtsprechung fort.
Fazit: Bei ungleichartigen Teillieferungen beginnt die Widerrufsfrist erst mit der letzten Lieferung. Ein individuell konfiguriertes Notebook (Wert der Individualausstattung über ein Viertel des alleinigen Preises des Notebooks) fällt nicht unter die Ausnahmefälle “nach Kundenspezifikation angefertigt” oder “eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten”, so dass ein reguläres Widerrufsrecht besteht. Der Unternehmer muss im Falle des Widerrufs sämtliche Versandkosten erstatten (auch Hinsendekosten).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Korrektur durch den BGH ist jedoch unwahrscheinlich. Händler sollten die Vorgaben des Gerichtes bei der Preiskalkulation berücksichtigen.
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