Ulrich Hafenbradl | 26.11.2007 |
Gesetze
Losgetreten durch unseren Blog-Bericht “Kein Scherz: Neue Muster-Widerrufsbelehrung soll 4 DIN A4 Seiten lang werden“ werden die kritischen Stimmen zum Ministeriumsentwurf für eine neue Muster-Widerrufsbelehrung immer lauter. Fazit: Der Entwurf wird Abmahnanwälte kaum stoppen und wichtige Praxisfragen bleiben offen.
Lesen Sie hier die zentralen Aussagen der Berichterstattung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 16.11.2007 |
Gesetze
Nachdem die im Jahr 2002 eingeführte und 2004 nur unwesentlich überarbeitete Muster-Widerrufsbelehrung Gegenstand von Kritik aus Rechtsprechung und Literatur war, von einigen Gerichten für unwirksam erklärt wurde und häufig Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Unternehmern bot, hat das Bundesjustizministerium nun einen Entwurf für die Neufassung der Musterbelehrungen vorgelegt. Hierin wurden nahezu alle Vorschläge umgesetzt, die DIHK und Trusted Shops im Vorfeld unterbreitet hatten.
Allerdings soll die Musterwiderrufsbelehrung durch eine Pflicht zum Abdruck zahlreicher Paragrafen im Anhang etwa 4 DIN A 4 Seiten lang werden und nach wie vor den Rang einer Verordnung haben, so dass sie weiterhin von Gerichten angegriffen werden könnte.
Lesen Sie hier über die Pläne des Bundesjustizministeriums, die Kritik von Trusted Shops und die Alternativen zum jetzigen Entwurf.
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Dr. Carsten Föhlisch | 15.11.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Das OLG Düsseldorf hat erneut in einem Abmahnungsverfahren das Anwaltshonorar drastisch gekürzt (Urteil v. 5.6.2007, I-20 U 176/06). Zwar stelle die Verwendung von Geschäftsbedingungen, die nach dem BGB unzulässig sind, durch einen Gewerbetreibenden gegenüber Verbrauchern einen Verstoß gegen §§ 3, 4. Nr. 11 UWG dar und sei damit wettbewerbsrechtlich durch eine Abmahnung ahnbar. Auch ein Abmahnungsmissbrauch wurde verneint.
Der Streitwert zur Geltendmachung solcher Verstösse liege aber bei nur 1.200 Euro, wenn sich bei der Vielzahl von Anbietern der Wettbewerbsverstoß nur gering auf den Umsatz des Klägers auswirkt. Davon sei vor allem bei Internetangeboten auszugehen, da hier eine Vielzahl kleinerer Händler konkurrieren. Dem Anwalt wurden so für die Abmahnung gerade einmal 155,30 € Honorar für die Abmahnung zugesprochen (Kosten für außergerichtliche Vertretung).
Lesen Sie hier, mit welcher Begründung das Gericht Abmahnungen wirtschaftlich uninteressant macht.
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Ulrich Hafenbradl | 2.11.2007 |
In eigener Sache
Unser Newsletter erscheint heute zum ersten Mal in einem neuen Gewand. Deutlich übersichtlicher und prall gefüllt mit relevanten Informationen für Online-Shops und Shopbetreiber wird er zukünftig mindestens zweiwöchentlich versand, um Sie noch besser auf dem Laufenden zu halten.
Lesen Sie die aktuelle Ausgabe und abonnieren Sie den Newsletter hier mit einem wertvollem Begrüßungsgeschenk!
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Dr. Carsten Föhlisch | 24.10.2007 |
Abmahnungen, In eigener Sache, Neue Urteile
Die Leser des Shopbetreiber-Blogs wissen, dass die Frage, ob das Muster für die Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums wirksam ist oder nicht, ein ungeklärter Dauerbrenner ist. Frau Zypries hält das Muster für wirksam, hat aber gleichwohl nach fünf Jahren Untätigkeit Korrekturen angekündigt, weil einige Gerichte das Muster für unwirksam halten.
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wurde für die Verwendung des Musters bei einem eBay-Verkauf abgemahnt und die Medien berichten über “Anwälte als Abzocker“, die die unklare Lage ausnutzen. Der BGH traf bislang keine Entscheidung, ob das Muster den gesetzlichen Vorgaben genügt. Nun gibt es wieder etwas Neues: gleich vier Landgerichte halten das Muster nun doch für wirksam! Was denn nun?
Lesen Sie hier weiter, was Sie Abmahnern entgegen halten können, falls das Muster bei Ihnen abgemahnt wird.
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Dr. Carsten Föhlisch | 23.10.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Möchte ein Online-Händler Kunden außerhalb Deutschlands beliefern, sind nach der Preisangabenverordnung und auch nach der BGB-InfoV die Kosten für den Auslandsversand auf der Website zu nennen. Eine Mitteilung der Auslandsversandkosten “auf Anfrage” oder erst nach Bestellung des Kunden ist nicht gesetzeskonform.
Das Kammergericht Berlin entschied nun aber gleich zweimal (Beschluss v. 13.2.2007, 5 W 37/07 und Beschluss v. 7.9.2007, 5 W 266/07), dass ein Bagatellverstoß vorliegen kann, wenn der Auslandsvertrieb erkennbar keine große Rolle spielt. Anders hatte kürzlich noch das OLG Hamm entschieden.
Lesen Sie weiter, in welchen Fällen das Kammergericht bei Fehlen der Auslandsversandkosten keinen Abmahnungsgrund sieht.
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Dr. Carsten Föhlisch | 17.10.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Die Länge der Widerrufsfrist, die gewerbliche Händler Verbrauchern bei eBay–Verkäufen einräumen müssen, ist ein Thema, das Gerichte immer wieder beschäftigt, vor allem im Zusammenhang mit Abmahnungen durch Konkurrenten. Mit Urteil v. 26.06.2007 (Az.: 5 O 34/07) hat sich mit dem LG Hanau erneut ein Gericht zur Widerrufsfrist bei eBay-Geschäften geäußert. Konkret ging es in diesen Fall um die Frage, ob dadurch, dass eBay-Artikel 90 Tage unveränderlich im Internet abrufbar sind, das Textformerfordernis gewahrt ist, was zu einer Widerrufsfrist von 2 Wochen führen würde. Diese Ansicht lehnte das LG Hanau ab und liegt damit auf einer Linie mit der bisherigen Rechtsprechung des OLG Hamburg, KG Berlin, OLG Köln und weiteren Gerichten.
Lesen Sie hier mehr über die Entscheidung des Landgerichts Hanau.
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Ulrich Hafenbradl | 11.10.2007 |
Abmahnungen
Seit Jahren werden gewerbliche Händler im Internet von Abmahnungen zur Widerrufsbelehrung bedroht, obwohl sie den Mustertext des Bundesjustizministeriums verwenden. Nachdem die Bundesregierung zunächst fünf Jahre lang nichts an dem Muster ändern wollte, überschlagen sich derzeit die Ereignisse. Vor allem Aktivitäten der FDP-Bundestagsfraktion sowie des DIHK und Trusted Shops haben dazu geführt, dass nun doch an Korrekturen gearbeitet wird.
Die aktuelle Ausgabe von “Internethandel” berichtet über die Hintergründe.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.10.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Der V. Zivilsenat des OLG Hamburg ist in letzter Zeit schon häufiger durch Entscheidungen zum Online-Handel positiv aufgefallen und hat seinen Kollegen vom III. Zivilsenat desselben Gerichtes in so manchem Punkt widersprochen. Nun hatten sich die hanseatischen Richter mit der umstrittenen Muster-Widerrufsbelehrung zu befassen und entschieden, dass die Belehrung zwar unvollständig ist, ihre Verwendung aber nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die einleuchtende Begründung:
“Es wäre eine Überspannung der Pflichten eines Gewerbebetreibenden, wenn man verlangen wollte, dass er in dem überaus komplizierten und verschachtelten Fernabsatzrecht klüger sein soll als der Gesetzgeber.”
Das spricht so manchem abmahngebeutelten Händler aus der Seele, hat doch Bundesjustizministerin Zypries das Muster immer noch nicht korrigiert. Wir stimmen zu und nehmen dies zum Anlass, die Entscheidung in voller Länge zur Verfügung zu stellen.
Lesen Sie hier den Beschluss des Gerichts im Volltext.
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Dr. Carsten Föhlisch | 5.10.2007 |
Abmahnungen, In eigener Sache
Dass Onlinehändler es nicht leicht haben, eine korrekte Widerrufsbelehrung zu formulieren, ist ein bekanntes Problem. Nachdem die FDP-Bundestagsfraktion wiederholt auf das Problem hingewiesen hatte, hat nun auch Bundesjustizministerin Zypries angekündigt, Vorschläge zur Verbesserung der Situation zu erarbeiten. Ausschlaggebend waren ein Schreiben des DIHK und Korrekturvorschläge von Trusted Shops. Bislang hatte die Ministerin keinen Grund gesehen, den Mustertext zu korrigieren. Zahlreiche Händler wurden jedoch reihenweise für die Verwendung des Musters abgemahnt und unterlagen teilweise auch vor Gericht. Dies hat nun auch die Ministerin aktiv werden lassen.
Aber sollte sich der Staat wirklich in dieses Thema einmischen und ein Muster zur Verfügung stellen? Lesen Sie unseren Kommentar, der auch in der aktuellen Ausgabe der Internet World Business erschienen ist.
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Dr. Carsten Föhlisch | 28.09.2007 |
In eigener Sache
Heute ist wieder soweit: Die neue Fassung des bekannten und bewährten Skripts “Internetrecht” von Professor Dr. Thomas Hoeren wurde auf den Stand September 2007 gebracht und steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit. Das Skript wurde grundlegend aktualisiert, umfasst mittlerweile 569 Seiten und ist über 3 MB groß. Die neue Fassung umfasst u.a. Aktualisierungen im Domainrecht, 2. Korb und Reform de Urheberrechts, neue Kapitel zum Computerstrafrecht und zum Vertragsrecht im TK-Bereich (insbes. Mehrwertdienste), aktuelle Rechtsprechung zum UWG (z.B. Google AdWords) und weitere Neuerungen. Auf den neuesten Stand gebracht wurde auch das Kapitel “Verbraucherschutz im Internet”.
Lesen Sie hier mehr über den Autor und wo Sie das eBook herunterladen können.
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Dr. Carsten Föhlisch | 28.09.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Kaum wurde bekannt, dass der achte Zivilsenat des BGH wegen Rücknahme der Revision durch Bertelsmann kein Urteil zur Wirksamkeit der Musterwiderrufsbelehrung sprechen konnte, wird ein neuer Musterprozess angestrengt.
Der DIHK finanziert ein Verfahren, mit dem nicht nur die Frage geklärt werden soll, ob das Muster verwendet werden kann, ohne dass dies wettbewerbswidrig ist, sondern auch die Frage, ob die Frist bei Verkäufen über eBay tatsächlich einen Monat beträgt.
In dem Anwaltsschriftsatz wird um “kurzfristige Anberaumung einer mündlichen Verhandlung” gebeten, da eine Sprungrevision zum BGH angestrebt werde. Unterdessen hat das Bundesjustizministerium angekündigt, Mitte Oktober Vorschläge für ein neues Widerrufsmuster vorzulegen.
Update: Der BGH hat den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 29.04.2010, 10 Uhr festgesetzt.
Wie geht es nun weiter im Wirrwarr um die Musterbelehrung?
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Dr. Carsten Föhlisch | 26.09.2007 |
Abmahnungen, In eigener Sache, Neue Urteile 
Eigentlich wollte der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 25/07) laut eigener Pressemitteilung heute ein Grundsatzurteil darüber sprechen, ob die Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums den gesetzlichen Anforderungen genügt. Im Streitfall orientierte sich die Bertelsmann-Tochterfirma inmediaOne bei ihren Haustürgeschäften an diesem Text, ebenso wie tausende Online-Händler, die die Entscheidung mit Spannung erwarteten. Nachdem der BGH jedoch in der mündlichen Verhandlung angedeutet hatte, dass diese Formulierung aus dem Muster den Verbraucher benachteiligt, zog die immediaOne überraschend ihre Revision zurück, um kein nachteiliges Grundsatzurteil zu riskieren.
Damit haben Online-Händler nun nach wie vor keine Rechtssicherheit bei Verwendung des Musters.
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Ulrich Hafenbradl | 26.09.2007 |
Abmahnungen
Ein Bericht auf Spiegel-Online unter dem Titel “Justiz schlampt bei staatlicher eBay-Auktion” macht die paradoxe Welt vieler Shopbetreiber deutlich. Wie viele eBay-Händler kämpft auch das Land Sachsen-Anhalt mit den Unwägbarkeiten und Abmahnrisiken im Netz:
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg versucht mit Versteigerung von Diebesgut bei eBay Geld zu erwirtschaften. Doch die Juristen schaffen es nicht die Angebote so zu formulieren, dass diese unanfechtbar sind – ein Problem, das viele Händler haben.
Lesen Sie hier mehr über die Abmahnung, die nicht lange auf sich warten ließ und die eher peinliche Reaktion der zuständigen Staatsanwaltschaft Magdeburg.
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Dr. Carsten Föhlisch | 24.09.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Das OLG Köln (Urteil v. 3.8.2007, 6 U 60/07) hat sich als wohl erstes Gericht ausführlich mit den bislang vertretenen Auffassungen zu den Themen Textform, Widerrufsfrist, Informationen und Belehrung sowie dem amtlichen Widerrufsmuster auseinander gesetzt und ein wohl begründetes, differenzierteres Urteil gesprochen.
Ebenso wie das OLG Hamburg und das KG Berlin sind die rheinischen Richter der Ansicht, dass Angaben auf einer eBay Angebotsseite das Textformerfordernis nicht erfüllen, so dass die Frist hier einen Monat beträgt. Anderer Auffassung ist das OLG Köln allerdings zur Verwendung der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung: diese könne sowohl zur Information auf der Internetseite als auch zur Belehrung in Textform eingesetzt werden, auch wenn kleinere Korrekturen vorgenommen werden.
Sind nun keine Abmahnungen des Musters mehr zu befürchten?
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Ulrich Hafenbradl | 24.09.2007 |
In eigener Sache, Studien
Ein typischer Blog ist stark an der Aktualität orientiert. Über die Startseite www.shopbetreiber-blog.de rauschen im Monat ca. 30 Beiträge hinweg - teilweise Kurzmeldungen, teilweise 2 bis 3 Din-A4-Seiten lange Erklärungen zu einem neuen Urteil. Aber was waren die meistgelesenen Beiträge? Wonach wurde am meisten gesucht?
Hier finden Sie die Top-Listen der letzten Zeit.
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Dr. Carsten Föhlisch | 21.09.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Während es zu den Kosten der Rücksendung im Falle des Widerrufs eine klare gesetzliche Vorgabe gibt, fehlt eine Regelung zu den Kosten des ursprünglichen Versandes (sog. Hinsendekosten) vollständig im Gesetz. Schon bislang entschieden die Gerichte überwiegend, dass der Kunde diese Kosten nicht tragen muss, da er anderenfalls vom Widerruf abgehalten werden könne. Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 5. September 2007, AZ 15 U 226/06) hat diese Rechtsprechung nun mit einem lang erwarteten Berufungsurteil in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen den Heine Versand bestätigt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und die Revision zum BGH ist zugelassen.
Müssen Shopbetreiber nun in der Widerrufsbelehrung darüber aufklären, dass die Hinsendekosten erstattet werden?
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Dr. Carsten Föhlisch | 19.09.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Dass Onlinehändler es nicht leicht haben, eine korrekte Widerrufsbelehrung zu formulieren, ist ein bekanntes Problem. Die Landgerichte Halle und Koblenz hatten das Muster für unwirksam erklärt. Mittlerweile erwägt Bundesministerin Zypries angesichts zahlreicher Abmahnungen von Händlern, die sich auf das Muster verlassen, eine Korrektur des Mustertextes. Der Bundesgerichtshof könnte die Situation nun entspannen oder verschärfen: In dem Koblenzer Verfahren findet am 26. September die Revisionsverhandlung vor dem BGH statt (Az.: VIII ZR 25/07), der laut eigener Pressemitteilung voraussichtlich über die Wirksamkeit der Musterbelehrung entscheiden wird. Was bedeutet das für Online-Händler?
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Dr. Carsten Föhlisch | 11.09.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Als im Jahr 1997 die europäische Fernabsatzrichtlinie verabschiedet wurde, die dem deutschen Fernabsatzrecht zu Grunde liegt, wurde eine wichtige Ausnahme vom Widerrufsrecht vergessen. Unklar ist bis heute, ob angebrochenen Kosmetika vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. Zwar gibt es Auffassungen, nach denen solche Waren „nicht für eine Rücksendung geeignet“ im Sinne des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB sein sollen. Das Gebot der engen Auslegung von Ausnahmetatbeständen von Verbraucherschutzbestimmungen verbietet es jedoch, solche Waren dieser Ausnahme zu unterstellen. Viele Händler fragen sich daher, ob Kunden tatsächlich angebrochene Cremedosen o.ä. gegen volle Kaufpreisrückerstattung zurückgeben können.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.09.2007 |
Abmahnungen, Gesetze, In eigener Sache
Internet-Händler wurden in den vergangenen Monaten immer häufiger Abmahnopfer, obwohl sie sich mit der Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums auf der sicheren Seite wähnten. Das Ministerium hat auf Proteste von Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Trusted Shops reagiert und arbeitet inzwischen an einer Verbesserung der Vorlagen. Trusted Shops hat dazu einen 35-seitigen Vorschlagskatalog erarbeitet. Erste Ergebnisse werden bereits kurz nach der Sommerpause erwartet. Hier die Kernpunkte im Überblick.
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