uni-munsterEs ist wieder soweit: Die neue Fassung des bekannten und bewährten Skripts “Internetrecht” von Professor Dr. Thomas Hoeren wurde auf den Stand September 2009 gebracht und steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit. Das Skriptum wurde wieder umfangreich überarbeitet. Integriert wurden die zahlreichen Gesetzesvorhaben der letzten Legislaturperiode, z.B. die Novellierungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Lesen Sie hier mehr über den Autor und wo Sie das eBook herunterladen können.

hoeren1Professor Dr. Thomas Hoeren ist Richter am OLG Düsseldorf und Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Zudem ist er Mitglied des Trusted Shops Fachbeirates und Mitautor des Trusted Shops Praxishandbuchs, das konkrete Muster und Handlungsempfehlungen für die rechtssichere Gestaltung des Online-Shops enthält.

Neben dieser Zusammenarbeit veranstaltet Trusted Shops Justiziar Dr. Carsten Föhlisch zusammen mit Professor Hoeren einmal im Jahr (wieder am 18.9.2009) ein gemeinsames Seminar “Verbraucherschutz im E-Commerce”, das eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte im Informationstechnologierecht und gewerblichen Rechtsschutz ist.

Professor Hoeren gehört als Richter übrigens dem 20. Zivilsenat des OLG Düsseldorf an. Dieser Zivilsenat hat für großes Aufsehen mit mehreren Entscheidungen gesorgt, in denen der Gegenstandswert für Abmahnungen vermeintlich falscher Widerrufsbelehrungen drastisch gekürzt wurde. So wurden dem abmahnenden Anwalt in einem Fall lediglich rund 100 € statt 750 € Honorar zugesprochen. In der Begründung hieß es, dass eine Vielzahl von Angeboten aus dem Produktsortiment der streitenden Konkurrenten im Internet abrufbar sei,

“so dass es ein nicht häufig vorkommender Zufall sein dürfte, dass ein Kaufinteressent sich wegen einer falschen Belehrung des Antragsgegners für dessen Angebot entscheidet, statt gerade für dasjenige des Antragstellers.”

Im Ergebnis bewertete der Senat das Interesse des abmahnenden Händlers daran, dass der Antragsgegner die gesetzlichen Informationspflichten bei Fernabsatz Geschäften erfüllt und sich keinen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch verschafft, mit “bis zu 900 €”. Damit wurde nach Meinung einiger Kommentatoren das Ende der Abmahnwellen eingeläutet.

Leider ist das OLG Düsseldorf bisher das einzige Gericht, welches Streitwerte derart drastisch gesenkt hat. Andere Gerichte senken die Streitwerte auch, halten sich allerdings noch zurück. Wir hoffen, dass sich noch viele Richter ein Beispiel am OLG Düsseldorf nehmen.

Das aktuelle Skript berücksichtigt gegenüber den Neuauflage zahlreiche neue Urteile (fast 200 seit März 2009) und Literaturhinweise. Diese konzentrieren sich u.v.a.. auf

  • die Zulässigkeit von Google-ad,
  • die urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern und Sound- Sampling,
  • die datenschuztzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und Direktmarketing, die Haftung von Intermediären (Links, Foren etc.)

Das Skript “Internetrecht” ist mittlerweile ein absolutes Standardwerk und für Anwälte und Shopbetreiber gleichermaßen zu empfehlen. Es ist als PDF-Datei (ca. 564 Seiten, ca. 2,5 MB) kostenlos abrufbar unter: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2009.pdf. (cf)

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