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Dr. Carsten Föhlisch

LG Paderborn: e-tail GmbH handelt rechtsmissbräuchlich

Dr. Carsten Föhlisch | 11.05.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

Wie die Kanzlei Hild berichtet, hat das LG Paderborn einen Antrag der e-tail GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG) abgeleht. Die sehr deutliche Begründung lautet insoweit:

“Dem Begehren der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung war deshalb nicht zu entsprechen, weil der Antragsgegner zu Recht den Missbrauchseinwand aus § 8 Abs. 4 UWG erhebt. Die Antragstellerin gehört offensichtlich zum Kreis der Unternehmen, die sich nach Aufkommen der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin und des Oberlandesgerichts Hamburg zum Thema Textform mit Rechtsanwälten verbündet haben, um Internetseiten bei ebay etc. auf eventuelle Belehrungsdefizite zu durchsuchen und durch Abmahnungen die eigenen Einkünfte zu erhöhen.”

(Urteil im Volltext via Kanzlei Hagen Hild)

Demnach dürften die Chancen besser stehen, sich gegen entsprechende Abmahnungen zu wehren. Allerdings entschieden Gerichte hier häufig sehr unterschiedlich, so dass es sein kann, dass die e-tail GmbH nun versucht, vor anderen Gerichten einstweilige Verfügungen zu erwirken.

Auf die umfangreiche Abmahntätigkeit der Schwesterfirma BUG AG hatte Trusted Shops in einer Studie aufmerksam gemacht, die in zahlreichen Presseberichten aufgegriffen wurde, u.a. unter der Überschrift “Ranking der Top-Abmahner“.

Gegen die BUG AG hatte bereits das LG München auf Rechtsmissbrauch erkannt.

5 Reaktionen zu “LG Paderborn: e-tail GmbH handelt rechtsmissbräuchlich”

  1. fliegerhorst

    Abmahnung: “Ich war jung und brauchte das Geld”!

    Ich habe schon lange gewartet, und insgeheim auch darauf gehofft, dass von einem Gericht in Bezug auf "Massenabmahnungen" derartig klare und auch harte Worte gesprochen werden: Das Langericht Paderborn hat den Antrag auf Erlass einer einstwe…

  2. Zimmer 101

    Fast fühle ich mich von Mitleid bewegt, eine Sammlung ins Leben zu rufen, um die dringenden 200,- Euro aufzubringen, die bei e-tail so sehr fehlen, dass ihnen selbst der weite Weg bis vor das OLG Hamm (schöne Parkanlage) nicht zu weit war.

    Investmenttipp an e-tail: Eselmütze, XXXL

    e r s a t z h a l b e r

    Inserat in überregionaler Tagespresse:
    “Suche Anwalt zwecks kollusivem Zusammenwirken (UWG) sowie Lebenshilfe (allgemein). Diskretion zugesichert und erwartet. Alles kann, nichs muss.”

  3. Kalienen

    Wenn es mal 200 ,-Euro nur währen. Meistens kassieren die richtig ab im durchschnitt um die 1000,-Euro. pro Fall. Die haben in den letzten 6 Monaten mehr als 300 kleinunternehmer Abgemahn. An die Großen wagen die sich nicht ran. Die suchen sich meistens Gerichte aus wo sie zustimmung bekommen . Auch beliebt das Landesgericht Berlin. Vor dem Gericht Hamm haben sie einen Rückzug gemacht, da das Gericht angedeutet hat das es sich den Urteilen von Paderborn und Hildesheim anschließen werde.

  4. Werner Weisrock

    Es gibt einen interessanten Presseartikel über Christian Böhme:
    http://www.it-business.de/themenkanaele/recht/nachrichten/urteile/articles/93845

  5. Ulrich Hafenbradl

    Danke für den Hinweis, wir haben den Artikel in einem Beitrag jetzt aufgegriffen:
    http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/09/24/presseschau-financial-times-zu-abmahnungen-bei-ebay/

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