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Netzzeitung: Onlinehandel leidet zunehmend unter betrügerischen Kunden |
Themen: Sicherheit | 4620 mal gelesen | 5 Kommentare
Betrügerische Onlinehändler und abgezockte Kunden sind häufig Stoff für Berichterstattungen, aber zuweilen werden Verbraucherrechte auch von Kunden missbraucht. Darauf macht die Netzzeitung in einem aktuellen Bericht mit dem Titel "Das Online-Null-Leasing des kleinen Mannes" aufmerksam.
Lesen Sie hier mehr über solche Maschen und wie Sie sich schützen können.
Nach dem Bericht leide der Internet-Versandhandel unter der zunehmenden Zahl betrügerischer Kunden, die Ware mit dem Vorsatz bestellen, diese zu nutzen und anschließend im Rahmen des Widerrufsrechtes ohne jede Zahlung zurückzugeben.
Häufig haben wir schon über die Schwierigkeiten der Onlinehändler berichtet, eine korrekte Widerrufsbelehrung zu erstellen. Das Bundesjustizministerium ist hierzu seit mehr als fünf Jahren nicht in der Lage, der Onlinehändler wird dafür abgemahnt und hat hohe Kosten. Ein weiteres Problem ist derzeit noch wenig in Erscheinung getreten: Bei einer falschen Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist unendlich (§ 355 Abs. 3 S. 3 BGB) und Kunden können gekaufte Ware auch noch nach Jahren zurückgeben.
Einige Kunden machen schon jetzt Onlinehändlern zu schaffen. Unter der Überschrift "Das Online-Null-Leasing des kleines Mannes" berichtet die Netzzeitung über Kunden, die das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht ausnutzen, um günstig Waren auszuleihen und dann einfach zurückzuschicken:
Weitgehend unbemerkt bleibt, dass die Abzockerei manchmal auch andersherum funktioniert: Der Internet-Versandhandel leidet unter der zunehmenden Zahl betrügerischer Kunden. Möglich macht dies das Gesetz über den Fernabsatzvertrag.
Bücher würden bestellt, gelesen und benutzt zurückgeschickt. Spiele würden komplett gespielt und mitsamt Konsole an den Verkäufer retourniert. Und anlässlich Fußball-EM sei auch wieder zu erwarten, dass Widescreen-Fernseher während der Widerrufsfrist ausgiebig getestet würden. Bei einem Warenwert von über 40 Euro muss der Verkäufer sogar noch die Kosten für die Rücksendungen übernehmen. Es sei überdies sehr schwierig, Wertersatz für die Nutzung zu verlangen.
Auch uns ist dieses Problem bakannt. Allerdings dürfte es in diesen Fällen meist nicht möglich sein, dem Kunden einen "Missbrauch" des Widerrufsrechtes oder gar Betrug nachzuweisen (siehe hierzu auch unsere Studie zum Thema Missbrauch und betriebswirtschaftliche Auswirkungen des Widerrufsrechtes). Dieser Beweis wird oft nicht gelingen. Ein gutes Mittel zur Eindämmung solcher Fälle wäre u.E., dem Kunden zumindest die Kosten der Rücksendung auferlegen zu können, wie dies im ersten Entwurf der Bundesregierung zum Fernabsatzgesetz vom 9.2.2000 noch geplant war und auch in den meisten europäischen Ländern heute möglich ist. Derzeit bleibt dem Händler nur, auffällige Kunden zu sperren und künftig nicht mehr zu beliefern. (cf)
Ergebnisse unserer Umfrage zum Thema:
In welchem Segment ist Ihr Unternehmen aktiv?
- Online-Shop (210 Stimmen)
- Agentur/Dienstleister/Beratung (50 Stimmen)
- Sonstiges (13 Stimmen)
- Verband (IHK, Branchenverbände etc.) (3 Stimmen)
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- Presse/Medien (0 Stimmen)
Gesamtzahl der Stimmen: 278
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Dr. Carsten Föhlisch































Am 1. Februar 2008 um 11:15 Uhr
Es gibt noch eine andere Variante.
Kunde bestellt bei verschiedenen Händlern jeweils ein Produkt,
z.B. Tennisschläger ‘zur Auswahl’. Testet die Schläger aus und schickt dann alle bis auf den ‘Besten’ wieder unfrei zurück.
Und dies ist das Hauptthema ‘unfrei = 12€’ + ‘Nachweis zu Lasten des Lieferanten’ + ‘Versandrisiko immer beim Lieferanten’ + ‘AntiNutzungsGebühr’. Alle vier bilden eine Bombe, die in Zukunft nur noch ‘große’ Versender tragen und kalkulieren können.
Am 1. Februar 2008 um 12:00 Uhr
Rücksendungen sind grundsätzlich ein Problem, da Kunden mit Ware in der Regel nicht sorgsam umgehen. Nicht einmal die Hälfte der zurückgesendeten Ware befindet sich in einem wiederverkaufbaren Zustand.
Wenn dem Kunden dann eine entsprechende Wertminderung in Rechnung gestellt wird, ist die Empörung gross.
Zudem sollte der Kunde die Hin- und Rücksendekosten tragen, da er ja dafür auch eine Leistung erhalten hat. Wenn er die Ware in einem Geschäft ansehen würde, würde Ihm den Weg dorthin auch niemand bezahlen.
Zur Zeit überbieten sich Regierung und Gerichte mit immer neuen Verbraucherschutzgesetzen, für die am Ende die Masse der Kunden, die ehrlich handelt und bestellt, bezahlt.
Am 11. Februar 2008 um 11:56 Uhr
[...] ist der Shopbetreiber Blog, der über die Rücksendekosten beim Wiederrufsrecht schreibt und einen weiteren Artikel, bei dem es um die zunehmend betrügerischen Kunden geht. Ich hatte eigentlich das gleiche Thema [...]
Am 24. Februar 2008 um 16:50 Uhr
Ich sehe das Widerrufsrecht an sich nicht als Problem, sondern eher, dass viele Kunden nur wissen, dass es ihnen zusteht. Die Einschränkungen kennt kaum ein Kunde obwohl er darauf hingewiesen wird. Auch wenn ausdrücklich auf Wertminderung hingewiesen wird und erklärt wird wie eine Wertminderung vermieden werden kann “überliest” manch ein Kunde diese Hinweise.
Für viele Produkte haben wir mittlerweile Eratzverpackungen auf Lager da diese meinst einfach aufgerissen werden oder nur unvollständig zurückgeschickt werden und sonst nicht zum normalen Preis wiederkauft werden könnten.
Ich in jedem Fall der Meinung, dass der Kunde die Kosten für die Rücksendung tragen sollte. Etwas Eigenverantwortung sollte auch dem Kunden zugemutet werden. Das würde den ein oder anderen Missbrauch mit Sicherheit unterbinden.
Am 26. März 2008 um 15:02 Uhr
“Eigenverantwortung dem Kunden zugestehen”? Das ist doch Wunschdenken. Das ist so, wie “Autofahrern Umweltverständnis zugestehen”, damit diese aus Vernunfts- und Finanzgründen (teures Benzin) den Wagen einmal im Monat stehen lassen - funktioniert nicht.