Abmahnungen sind immer wieder ärgerlich für Online-Händler. Aber es lohnt sich, gegen diese Abmahnungen vorzugehen. Das zeigt auch ein Fall, den das OLG Hamm aktuell zu entscheiden hatte. Dort versandte ein Massenabmahner 43 Abmahnungen in 7 Tagen. Da zeigte das Gericht dem Abmahner die rote Karte und entschied: Das ist Rechtsmissbrauch.

Vor dem Landgericht Essen erreichte die Abmahnerin eine einstweilige Verfügung gegen eine abgemahnte Konkurrentin. Das nahm diese jedoch nicht hin und legte Berufung beim OLG Hamm (Urt. v. 15.9.2015, 4 U 105/15) ein und hatte damit Erfolg.

Abmahnung wegen irreführender Werbung

Die Abmahnerin führte zunächst gegen ein Unternehmen ein wettbewerbsrechtliches Verfahren vor dem LG Hagen. Es ging dort um die Bewerbung von Briefkästen mit Begriffen wie “umweltfreundlich produziert” oder “geprüfte Qualität”. In dem Verfahren gab es eine mündliche Verhandlung, in der das Gericht einen Hinweis erteilte, dass es diese Bezeichnungen für wettbewerbswidrig halte.

Einen Tag danach führte die Abmahnerin “Marktsichtungen” durch. Anschließend beauftragte die Abmahnerin ihren Anwalt damit, 50 Händler, die die Briefkästen mit diesen Slogans bewarben, abmahnen zu lassen.

Der Anwalt erstellte zunächst eine Vorschussrechnung an die Abmahnerin in Höhe von 37.500 Euro, die diese auch bezahlte. Und dann ging es los.

Dem Senat des OLG Hamm lagen alleine 16 Abmahnungen vor, die alle mit dem gleichen Datum (23.6.2015) versehen waren, als Gegenstandswerte waren in den Abmahnungen Werte zwischen 15.000 und 30.000 Euro angegeben.

Am 29.6.2015 – das hatte die Abmahnerin selbst zugegeben – waren dann bereits 43 Abmahnungen verschickt worden, bis zum 2.8.2015 erhöhte sich die Zahl auf 71. Bis zur Verhandlung vor dem OLG Hamm waren es schon 200.

Das ist Rechtsmissbrauch

Dieses Verhalten der Massenabmahnerin wertete das Gericht als Rechtmissbrauch, weshalb ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig abgewiesen wurde.

Allerdings – das stellt das Gericht noch einmal klar – reicht für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs nicht allein die hohe Anzahl an Abmahnungen.

“Eine – im vorliegenden Fall allein schon für den Monat Juni 2015 zu bejahende – umfangreiche Abmahntätigkeit kann allerdings für sich allein betrachtet in der Regel keinen Missbrauch belegen, wenn zugleich umfangreiche Wettbewerbsverstöße in Betracht kommen.

Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Anspruchsgeltendmachung begründen können.

Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn die Abmahntätigkeit sich derart verselbstständigt hat, dass sie in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu der (eigentlichen) gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht.

Ein wirtschaftlich vernünftiges Verhältnis zwischen der Abmahntätigkeit und der eigentlichen gewerblichen Betätigung der Verfügungsklägerin bestand bereits zum Zeitpunkt des Ausspruches der Abmahnung gegenüber der Verfügungsbeklagten nicht mehr.”

Es ging nur ums massenhafte Abmahnen und Abkassieren. So könnte man die Motive der Abmahnerin zusammenfassen.

Dieses Kostenrisiko steht in einem krassen Missverhältnis zu der wirtschaftlichen Tätigkeit der Abmahnerin.

Die Abmahnerin rechnete mit einem Umsatz aus Briefkästenverkäufen für das Jahr 2015 von insgesamt 500.000 Euro. Der (erwartete) Umsatz ist nach zutreffender Ansicht des Gerichts aber als Vergleichswert untauglich.

Das Urteil des OLG Hamm bestätigt das Ergebnis der Umfrage von Trusted Shops “Abmahnungen im Online-Handel 2015″. Die Umfrage ergab, dass es sich für Abgemahnte lohnt, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Rund zwei Drittel der Teilnehmer der Studie, die sich gegen eine Abmahnung wehrten, hatten damit Erfolg. Es ist daher wichtig, sich unbedingt rechtlich beraten zu lassen, wenn man eine Abmahnung erhalten hat.

[hubspotform whitepaper=”true” title=”Studien-Ergebnisse herunterladen: Abmahnungen im Online-Handel 2016″ image_path=”” image_text=”Abmahnungen im Online-Handel sind noch immer ein großes Problem. Und es hat sich verschärt: Im letzten Jahr wurde mehr abgemahnt und Abmahnungen wurden teurer. Das hat unsere Studie ergeben. Laden Sie sich jetzt die Ergebnisse im Detail herunter.” copy_text=”” portal_id=”603347″ form_id=”15581791-f9ae-42db-8e70-a30313d87dee” css=””]

Bildnachweis: Michal Kalasek/shutterstock.com

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