OLG Düsseldorf zum Kündigungsbutton: Werbung auf Bestätigungsseite zulässig
Das OLG Düsseldorf entschied, dass die Bestätigungsseite beim Kündigungsbutton auch weitere Elemente enthalten dürfe. Bei der Beurteilung können auch die Maßstäbe des Art. 25 DSA hinsichtlich Dark Patterns Anwendung finden.