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Beiträge zum Thema "Anbieterkennzeichnung"

Sie finden hier jede Menge Praxis-Tipps, Muster, Checklisten und Urteile zu Abmahnung, AGB, eBay, Widerruf und Wettbewerbsrecht von den Trusted Shops Experten.

Dr. Carsten Föhlisch

OLG Düsseldorf: Fehlerhafte Anbieterkennzeichnung im Google-Cache ist nicht abmahnbar

Dr. Carsten Föhlisch | 30.10.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

google_logoZuweilen kommt es vor, dass Onlinehändler für Verstöße abgemahnt werden, die schon längst beseitigt sind, weil die alte Seite noch im Google-Cache abrufbar ist. So auch in einem vom OLG Düsseldorf (Urteil vom 3.7.2007, Aktenzeichen: I-20 U 10/07) entschiedenen Fall. Hier war eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung auch noch nach Abgabe der Unterlassungserklärung auf Umwegen abrufbar. Die rheinischen Richter entschieden jedoch, dass ein solcher Verstoß unerheblich sei und den Wettbewerb nicht maßgeblich beeinträchtige.

Lesen Sie hier, warum die Abmahnung des Konkurrenten und die Klage auf Zahlung der Anwaltskosten zurückgewiesen wurden.

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Dr. Carsten Föhlisch

KG Berlin: Bei eBay Anbieterkennzeichnung auf der mich-Seite ausreichend

Dr. Carsten Föhlisch | 12.09.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

screenshot_ebay_2.jpgWeil das Gesetz keine verbindlichen Vorgaben macht, an welcher Stelle und unter welcher Bezeichnung die bei Internetangeboten vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung vorzuhalten ist, gab es in der Vergangenheit verschiedene Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Anbieterkennzeichnung über die beiden Links „Kontakt“ – „Impressum“ erreichbar sein kann und dies den gesetzlichen Vorgaben genügt. Im Anschluss an diese höchstrichterliche Rechtsprechung entschied nun das Kammergericht Berlin (Beschluss v. 11.5.2007, 5 W 116/07), dass die Anbieterkennzeichnung bei eBay ohne weiteres auf der „mich-Seite“ vorgehalten werden kann. Dies hatten andere Gerichte zuvor anders beurteilt.

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Dr. Carsten Föhlisch

Reisevermittler: Anbieterkennzeichnung und Sicherungsschein sind Pflicht

Dr. Carsten Föhlisch | 14.06.2007 | Neue Urteile

Das LG München I hat mit Urteil v. 28.11.2006 (33 O 8239/06) entschieden, dass Supermärkte, die Pauschalreisen verkaufen, ihren Kunden vor Bezahlung einen passenden Reisesicherungsschein aushändigen müssen.

Das Urteil ist ebenfalls relevant für Online-Reisevermittler. Auch Internet-Reisebüros dürfen nicht eine (An)Zahlung im Voraus verlangen, wenn der Kunde noch nicht über den Sicherungsschein verfügt.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Oldenburg: Impressum muss Telefonnummer enthalten

Dr. Carsten Föhlisch | 15.05.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

justitia-iDas Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 12.05.2006 (Geschäftsnummer: 1 W 29/06) entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer, der im Internet über die Verkaufsplattform “eBay” Waren anbietet, in der Anbieterkennzeichnung zwingend auch eine Telefonnummer angeben muss. Gleiches gilt für Online-Shop-Betreiber. Fehlt diese Angabe, führt dieser Verstoß zur Wettbewerbswidrigkeit des Internetangebots. Ähnlich entschied zum Impressum bereits das OLG Köln. Das OLG Frankfurt stellte hingegen klar, dass die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nichts zu suchen hat.

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Dr. Carsten Föhlisch

BGH: Grundsatzurteil zur Informationserteilung durch Links

Dr. Carsten Föhlisch | 14.11.2006 | Abmahnungen, Neue Urteile

Der BGH hat am 20.7.2006 ein wichtiges Grundsatzurteil für den Online-Handel gefällt (Az.: I ZR 228/03). Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links “Kontakt” und “Impressum”), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind. Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen. Damit wurde eine Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen.

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Traunstein: Pflichtinformationen durch „sprechenden Link“

Dr. Carsten Föhlisch | 8.12.2005 | Neue Urteile

Das LG Traunstein hat mit Urteil v. 18.6.2005 – 1 HK O 5016/04 entschieden, dass die Pflichtinformationen zum Anbieter und zum Widerrufsrecht auch durch hinreichend aussagekräftige Links gemacht werden können. Eine Aufnahme der Angaben auf die Bestellseite sei daher nicht zwingend erforderlich. Es diene der Übersichtlichkeit, wenn z.B. die Angaben zum Anbieter bei eBay auf der „mich“-Seite und die Angaben zum Widerrufsrecht auf der Seite „Shop-Bedingungen“ untergebracht wird.

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Dr. Carsten Föhlisch

LG München: Unvollständige Anbieterkennzeichnung wettbewerbswidrig

Dr. Carsten Föhlisch | 15.09.2005 | Neue Urteile

Das LG München hat mit Urteil vom 3.2.2005 (7 O 11682/04) entschieden, dass ein Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht nach dem Teledienstegesetz (TDG) geeignet ist, den Wettbewerb nicht unerheblich zu verfälschen und zudem einen gewichtigen Verstoß gegen eine Verbraucherschutznorm darstellt. Zudem wird klargestellt, dass auch beim Handel über Plattformen, d.h. ohne eigenen Shop, eine Anbieterkennzeichnung erforderlich ist. Damit wird Rechtsprechung zur Anbieterkennzeichnung weiter gefestigt. Nur noch wenige Gerichte (z.B. LG Braunschweig) gehen davon aus, dass ein Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht nicht wettbewerbswidrig ist.

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Dr. Carsten Föhlisch

Kritik am Gesetzesentwurf des neuen Telemediengesetzes

Dr. Carsten Föhlisch | 3.06.2005 | Gesetze

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat am 19.4.2005 einen „Entwurf zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste“ vorgelegt. Kernstück des Artikelgesetzes ist ein neues Telemediengesetz (TMG), das das derzeit geltende Teledienstegesetz (TDG) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) ablösen soll. Zudem sollen bestimmte rechtliche Anforderungen für Tele- und Mediendienste (derzeit geregelt im MDStV) vereinheitlicht werden.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Jena: Kleinstunternehmen u.U. nicht abmahnbefugt

Dr. Carsten Föhlisch | 3.05.2005 | Abmahnungen, Neue Urteile

Das OLG Jena hat mit Beschluss vom 18.8.2004 (2 W 355/04, rechtskräftig) entschieden, dass ein Onlineshop-Betreiber nicht ohne weiteres berechtigt ist, einen Konkurrenten abzumahnen. Im Falle der Einrichtung eines Onlineshops bestehe keine Vermutung, dass dessen Inhaber auch Gewerbetreibender und damit hinsichtlich eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs prozessführungsbefugt ist. Vielmehr bedürfe es in einem solchen Falle ergänzender Angaben zur Gewerbetätigkeit und es sei konkret zu Kundenstamm, Anzahl der Geschäftsvorfälle und Umsatzzahlen vorzutragen. Die Entscheidung dürfte zur Eindämmung der Abmahnaktivitäten zahlreicher vermeintlicher „Konkurrenten“ beitragen.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG München: Anbieterkennzeichnung

Dr. Carsten Föhlisch | 2.04.2004 | Neue Urteile

Das OLG München hat mit Urteil vom 12.02.2004 (29 U 4564/03) ent- schieden, dass eine Anbieterkennzeichnung nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar im Sinne von § 6, Satz 1 TDG ist, wenn diese unter einem Link “Impressum” am unteren Seitenende platziert ist und dieser Link erst mittels Scrollens auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird. Der klägerische Bundesverband der Verbraucherzentralen e. V. (VZBV) konnte den Händler erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das Gericht beanstandete weiterhin, dass dem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt wurde, einen Button mit der Bezeichnung “Bestellung abschicken” zu betätigen, ohne dass der Händler zuvor darüber informierte, wie der Vertrag zustande kommt, und ob der Vertragstext gespeichert wird und dem Kunden zugänglich ist.

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Dr. Carsten Föhlisch

Urteil: Zwei Klicks zum Webimpressum sind statthaft

Dr. Carsten Föhlisch | 1.10.2003 | Neue Urteile

Das Oberlandesgericht München hat am 11.09.2003 entschieden (AZ 29 U 2681/03), dass dem Besucher einer Website zugemutet werden kann, über zwei Links zur Anbieterkennzeichnung (Web-Impressum) zu gelangen. Als Kläger war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. aufgetreten. Ein Münchner Großverlag hatte auf seiner Homepage einen Link mit “Kontakt” benannt, über den der Surfer auf die Unterseite “Impressum” gelangen konnte. Dort befanden sich alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Die zwei Klicks sah die Wettbewerbszentrale als Verstoß gegen Paragraph 6 Teledienstegesetz (TDG) an, wonach die Anbieterkennzeichnung “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und stets verfügbar” sein muss. Für Mediendienste gibt es in Paragraph 10 Mediendienstestaatsvertrag MDStV eine gleichlautende Regelung.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Hamburg: Wann ist Impressum “leicht erreichbar”?

Dr. Carsten Föhlisch | 1.04.2003 | Neue Urteile

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 20. November 2002 entschieden, dass die nach §§ 3, 6 TDG erforderlichen Angaben (Impressum/Anbieterkennzeichnung) nicht ´leicht erreichbar´ im Sinne des Gesetzes sind, wenn sich der User auf die Suche nach diesen Daten machen muss.

Die Entscheidung zeigt einmal mehr, wie wichtig die leichte Auffindbarkeit der Pflichtinformationen ist. In diesem Fall ist der Antragsgegner nicht nur berechtigt kostenpflichtig abgemahnt worden, sondern musste auch noch die Gerichtskosten tragen.

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Berlin: Vorname ist Pflichtangabe im Impressum

Dr. Carsten Föhlisch | 1.04.2003 | Neue Urteile

Nach einem Urteil des LG Berlin liegt ein Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht vor, wenn auf der Startseite eines Shops lediglich der Nachname des Inhabers aufgeführt wird. Eine derart unvollständige Anbieterkennzeichnung berechtigt zu kostenpflichtigen Abmahnungen.

Im vorliegenden Fall wurde auf der Startseite der Name des Shops, die Anschrift und der Nachname des Inhabers genannt. Der komplette Name des Inhabers konnte den AGB entnommen werden.

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