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Beiträge zum Thema "BMJ"

Sie finden hier jede Menge Praxis-Tipps, Muster, Checklisten und Urteile zu Abmahnung, AGB, eBay, Widerruf und Wettbewerbsrecht von den Trusted Shops Experten.

Ulrich Hafenbradl

Fachverlag C.H. Beck bloggt für Juristen

Ulrich Hafenbradl | 18.01.2008 | Gesetze

beck_blog_logoDer neue Blog des Beck-Verlages kommentiert pointiert die unendliche Geschichte der Muster-Widerrufsbelehrung:

Die Gesetzesnormen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 312c, 346 ff, 355, 357 BGB, §§ 240, 245 EGBGB, § 14 BGB-InfoV und deren unendliche Entstehungsgeschichte sind Symbole eines Dschungels geworden, durch sich jeder mit dem Online-Warenhandel befasste Jurist kämpfen muss. Und welcher dieser tapferen Juristen stößt dabei nicht irgendwann fassungslos auf die rhetorisch anmutende Frage:

“Wird das BMJ jemals in der Lage sein, eine rechtmäßige und nicht mehr abmahnbare Musterwiderrufsbelehrung zu präsentieren?”

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Dr. Carsten Föhlisch

Neue Muster-Widerrufsbelehrung kommt im ersten Quartal 2008

Dr. Carsten Föhlisch | 17.01.2008 | Gesetze

Die unendliche Geschichte von der Muster-WiderrufsbelehrungIn die Diskussion um die Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) kommt neue Bewegung. Nachdem zahlreiche Verbände, Rechtsgelehrte und auch Trusted Shops den vorgelegten Entwurf der neuen Belehrungsmuster vor allem wegen seiner Länge und seiner fortbestehenden Angreifbarkeit kritisiert hatten, ist nun bekannt geworden, dass das BMJ die Neufassung des Musters im (unsicheren) Verordnungswege bereits im ersten Quartal 2008, jedoch lediglich als “Zwischenschritt auf dem Weg zu Mustern mit Gesetzesrang” plant. Dies geht aus einem Schreiben des BMJ hervor.

Lesen Sie hier, was sich wann ändert und warum ein Muster mit Gesetzesrang wesentliche Vorteile hat.

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Dr. Carsten Föhlisch

Endlich Rechtssicherheit im Fernabsatz durch die neue Muster-Widerrufsbelehrung?

Dr. Carsten Föhlisch | 10.12.2007 | Gesetze

Multimedia und RechtIm Shopbetreiber-Blog haben wir mehrfach über die Unzulänglichkeiten der derzeitigen Musterwiderrufsbelehrung, die einschlägigen Gerichtsurteile, die politischen Aktivitäten, die Kritik der Wirtschaft und der Presse sowie den Entwurf einer Neufassung des Musters berichtet. Zu diesem Thema ist nun in der Dezemberausgabe der Zeitschrift “Multimedia und Recht” (Verlag C.H. Beck) das Editorial mit dem Titel “Endlich Rechtssicherheit im Fernabsatz durch die neue Muster-Widerrufsbelehrung?” erschienen.

Lesen Sie hier mehr über den aktuellen Stand in Sachen Musterwiderrufsbelehrung.

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Ulrich Hafenbradl

Heiß diskutiert in den Medien: Muster zur Widerrufsbelehrung

Ulrich Hafenbradl | 27.11.2007 | Abmahnungen

Quelle: ZDF heuteNachdem sich der Spiegel des Themas angenommen hat, berichten immer mehr Print-, Online- und Fernsehmedien über den wie es heißt “misslungenen Enwurf” der Muster-Widerrufsbelehrung, den das Bundesjustizministeriums unlängst vorgestellt hat.

Lesen Sie hier Ausschnitte von ZDF heute, Manager Magazin und Internet World Business.

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Ulrich Hafenbradl

“Textmonster”: Spiegel berichtet über Entwurf zur Muster-Widerrufsbelehrung

Ulrich Hafenbradl | 26.11.2007 | Gesetze

Quelle: Spiegel OnlineLosgetreten durch unseren Blog-Bericht “Kein Scherz: Neue Muster-Widerrufsbelehrung soll 4 DIN A4 Seiten lang werden“ werden die kritischen Stimmen zum Ministeriumsentwurf für eine neue Muster-Widerrufsbelehrung immer lauter. Fazit: Der Entwurf wird Abmahnanwälte kaum stoppen und wichtige Praxisfragen bleiben offen.

Lesen Sie hier die zentralen Aussagen der Berichterstattung.

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Dr. Carsten Föhlisch

Kein Scherz: Neue Muster-Widerrufsbelehrung soll 4 DIN A4 Seiten lang werden

Dr. Carsten Föhlisch | 16.11.2007 | Gesetze

Musterwiderrufsbelehrung bald 4 Seiten lang?Nachdem die im Jahr 2002 eingeführte und 2004 nur unwesentlich überarbeitete Muster-Widerrufsbelehrung Gegenstand von Kritik aus Rechtsprechung und Literatur war, von einigen Gerichten für unwirksam erklärt wurde und häufig Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Unternehmern bot, hat das Bundesjustizministerium nun einen Entwurf für die Neufassung der Musterbelehrungen vorgelegt. Hierin wurden nahezu alle Vorschläge umgesetzt, die DIHK und Trusted Shops im Vorfeld unterbreitet hatten.

Allerdings soll die Musterwiderrufsbelehrung durch eine Pflicht zum Abdruck zahlreicher Paragrafen im Anhang etwa 4 DIN A 4 Seiten lang werden und nach wie vor den Rang einer Verordnung haben, so dass sie weiterhin von Gerichten angegriffen werden könnte.

Lesen Sie hier über die Pläne des Bundesjustizministeriums, die Kritik von Trusted Shops und die Alternativen zum jetzigen Entwurf.

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Ulrich Hafenbradl

E-Commerce-Recht: Licht am Ende des Widerrufs-Tunnels

Ulrich Hafenbradl | 11.10.2007 | Abmahnungen

helpSeit Jahren werden gewerbliche Händler im Internet von Abmahnungen zur Widerrufsbelehrung bedroht, obwohl sie den Mustertext des Bundesjustizministeriums verwenden. Nachdem die Bundesregierung zunächst fünf Jahre lang nichts an dem Muster ändern wollte, überschlagen sich derzeit die Ereignisse. Vor allem Aktivitäten der FDP-Bundestagsfraktion sowie des DIHK und Trusted Shops haben dazu geführt, dass nun doch an Korrekturen gearbeitet wird.

Die aktuelle Ausgabe von “Internethandel” berichtet über die Hintergründe.

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Dr. Carsten Föhlisch

BGH fällt immer noch keine Entscheidung zur Musterwiderrufsbelehrung

Dr. Carsten Föhlisch | 26.09.2007 | Abmahnungen, In eigener Sache, Neue Urteile

Help

Eigentlich wollte der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 25/07) laut eigener Pressemitteilung heute ein Grundsatzurteil darüber sprechen, ob die Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums den gesetzlichen Anforderungen genügt. Im Streitfall orientierte sich die Bertelsmann-Tochterfirma inmediaOne bei ihren Haustürgeschäften an diesem Text, ebenso wie tausende Online-Händler, die die Entscheidung mit Spannung erwarteten. Nachdem der BGH jedoch in der mündlichen Verhandlung angedeutet hatte, dass diese Formulierung aus dem Muster den Verbraucher benachteiligt, zog die immediaOne überraschend ihre Revision zurück, um kein nachteiliges Grundsatzurteil zu riskieren.

Damit haben Online-Händler nun nach wie vor keine Rechtssicherheit bei Verwendung des Musters.

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Dr. Carsten Föhlisch

Zypries plant schärfere Maßnahmen gegen Telefonwerbung

Dr. Carsten Föhlisch | 13.09.2007 | Gesetze, Marketing

TelefonBundesministerin Zypries hat gestern einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt. Nach der geplanten Neuregelung soll es künftig neben Bußgeldern für Cold Calls bis zu 50.000 € keinerlei Ausnahmen vom Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 4 BGB geben, wenn der Vertrag telefonisch geschlossen wurde, so dass z.B. auch Maßanfertigungen zurückgegeben werden könnten. Verbraucherschützer hatten sogar gefordert, dass Verträge gar nicht mehr telefonisch geschlossen werden dürfen. Was sich noch ändern soll, lesen Sie hier.

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Dr. Carsten Föhlisch

Bundesjustizministerium: Begrenzung der Kostenerstattung bei Abmahnungen

Dr. Carsten Föhlisch | 16.10.2006 | Abmahnungen, Gesetze

Wie wir vor kurzem berichteten, hat Bundesjustizministerin Zypries auf dem 57. Deutschen Anwaltstag in Köln die Abmahnpraxis im Internet scharf kritisiert. Die Ministerin sagte: “Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.”

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Münster: Muster-Widerrufsbelehrung hat Gesetzesrang

Dr. Carsten Föhlisch | 13.09.2006 | Abmahnungen, Neue Urteile

Das Landgericht Münster hat mit Urteil v. 2.8.2006 (24 O 96/06) entschieden, dass zwar die Formulierung im amtlichen Belehrungsmuster “frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” nicht mit § 312d Abs. 2 BGB übereinstimmt, weil für den Beginn der Widerrufsfrist auch der Erhalt der Ware maßgeblich ist. Gleichwohl stehe, so das Gericht, § 14 BGB-InfoV seit Neuverkündung im Fernabsatzänderungsgesetz v. 2.12.2004 (BGBl 2004, S. 3102) normenhierarchisch mit §§ 355, 312d Abs. 2 BGB auf einer Ebene, so dass bei Verwendung des amtlichen Musters kein unlauterer Gesetzesverstoß vorliege.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Hamburg: Widerrufsfrist bei eBay = 1 Monat

Dr. Carsten Föhlisch | 1.09.2006 | Abmahnungen

Screenshot eBay 2UPDATE: In einem zweiten Beschluss vom 12. Januar 2007 hat das OLG Hamburg seine eigene Auffassung bestätigt und überdies der Ansicht eine Absage erteilt, dass eine 90tägige Abrufbarkeit der Widerrufsbelehrung in der Rubrik “Mein eBay” der Textform entspreche (dies hatte das LG Hamburg angenommen). 

Vor kurzem hatten wir über ein Urteil des Kammergerichts Berlin berichtet, nach dem die Widerrufsfrist bei eBay einen Monat statt zwei Wochen beträgt. Wir halten diese Entscheidung für falsch. Auch nach Ansicht der Wettbewerbszentrale ist “weder die Abgabe einer Unterlassungserklärung (die bereits mit Kosten verbunden sein wird) noch die Verlängerung der Widerrufsfrist, die mit gravierenden Nachteilen für gewerbliche eBay-Versteigerer verbunden ist, empfehlenswert”.

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Halle: Muster-Widerrufsbelehrung ist rechtswidrig

Dr. Carsten Föhlisch | 10.07.2006 | Neue Urteile

hurdeDas LG Halle hat mit Urteil v. 13.5.2005 (1 S 28/05) entschieden, dass die vom Bundesjustizministerium zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsbelehrung (§ 14 Abs. 1 BGB- InfoV einschließlich seiner Anlage 2) rechtswidrig und mangels hinreichender Verordnungsermächtigung nichtig ist. § 14 Abs. 2 BGB- InfoV und dessen Anlage 2 stimmten nicht mit den gesetzlichen Regelungen in §§ 355 Abs. 2, 187 Abs. 1 BGB überein. Damit habe das Ministerium den Rahmen der Verordnungsermächtigung in Art. 245 EGBGB zum Nachteil des Verbrauchers überschritten.

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Dr. Carsten Föhlisch

Urteil OLG Koblenz: Postfachanschrift in Widerrufsbelehrung

Dr. Carsten Föhlisch | 6.04.2006 | Neue Urteile

Nach einem Urteil des OLG Koblenz v. 9. 1. 2006 (12 U 740/04) muss die Widerrufsbelehrung die ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten enthalten, wenn nicht das amtliche Belehrungsmuster verwendet wird. Der Hinweis auf das “Postfach” genüge nicht. Abweichende Rechtsprechung zur Rechtslage vor In-Kraft-Treten des § 14 Abs. 4 BGB-InfoV sei überholt. Der mangels ausreichender Widerrufsbelehrung nicht verspätete Widerruf führt dazu, dass das Vertragsverhältnis ex nunc in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt wird. Auch dieses Urteil zeigt eindrucksvoll die Risiken auf, die mit einer Widerrufsbelehrung verbunden sind, die nicht dem amtlichen Belehrungsmuster entspricht.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Koblenz: Postfachanschrift in Widerrufsbelehrung möglich

Dr. Carsten Föhlisch | 8.12.2005 | Neue Urteile

Das OLG Koblenz hat mit Urteil v. 21.7.2005 – 2 U 44/05 entschieden, dass in der Widerrufsbelehrung auch eine Postfachanschrift angegeben werden kann und eine von den Vorgaben des amtlichen Musters abweichende Belehrung nicht schon wegen ihrer Abweichung vom Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV unwirksam ist.

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