Dr. Carsten Föhlisch | 23.10.2003 |
Neue Urteile Gleich drei Gerichte hatten sich wieder mit der Frage zu befassen, ob die nach § 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB erforderliche Bestätigung des Eingangs der Bestellung zugleich eine Vertragsannahme darstellt, d.h. der Händler zu Lieferung zwingend verpflichtet ist, auch wenn der Preis irrtümlich falsch angegeben wurde oder die Ware nicht verfügbar ist. Wenngleich ein BGH-Urteil aussteht, wurde die von Trusted Shops empfohlene Formulierung mehrfach eindeutig bestätigt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 23.10.2003 |
Neue Urteile Das LG Essen nahm mit Urteil vom 13.02.2003 (16 O 416/02) zu Fragen der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einem Vertragsschluss über das Internet und zur Auslegung von Erklärungen bezüglich einer Angebotsannahme (Bestellbestätigung) Stellung. Das für die Händler begrüßenswerte Urteil stellt klar, dass ein Link auf die AGBs oberhalb des Bestellbuttons für eine wirksame Einbeziehung genügt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 4.09.2003 |
Neue Urteile Wie der BGH feststellte, verstößt das verwendete Buchungssystem eines beklagten Reisebüros nicht gegen die Grundsätze der Preisklarheit und der Preisangabeverordnung, auch wenn der Endpreis inklusive Steuern und Gebühren erst zum Schluss angegeben wird. Entscheidend war die Tatsache, dass zu Beginn der Dateneingabe eindeutig auf den noch nicht ermittelbaren Endpreis hingewiesen wurde.
Das begrüßenswerte Urteil verbessert die Lage für Online-Reisebüros, hat aber vermutlich auch Auswirkungen auf Händler, die Auslandsversandkosten erst am Schluss des Buchungsvorgangs angeben.
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Dr. Carsten Föhlisch | 31.07.2003 |
Neue Urteile Das Amtsgericht Wolfenbüttel hat mit rechtskräftigem Urteil vom 14.3.2003 (17 C 477/02) klargestellt, dass die E-Mail eines Shops an den Kunden, in der zum Ausdruck kommt, dass eine Vertragsbestätigung nachfolgen wird, keine Annahme der Kundenbestellung darstellt. Dieses für Händler begrüßenswerte Urteil schafft Klarheit in der Frage, wie Bestellbestätigungen formuliert werden können, ohne dass eine Lieferpflicht – etwa bei falschen Preisen – besteht. Damit wird die bislang empfohlene Musterformulierung von Trusted Shops gerichtlich bestätigt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.07.2003 |
Studien Vor mittlerweile über drei Jahren ist das Fernabsatzgesetz in Kraft getreten, das wichtige Bestimmungen für den Online-Handel mit Endverbrauchern enthält. Seit Dezember 2001 gelten zudem die Vorschriften des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, das Online-Händlern zusätzliche Pflichten auferlegt. Dennoch kennen viele Händler wichtige Bestimmungen nicht und setzen sich so Risiken aus.
Eine interne Studie von Trusted Shops bringt die häufigsten Kritikpunkte ans Tageslicht. Die „Top 10 der häufigsten Fehler von Online-Händlern“ finden Sie unter:
http://www.trustedshops.de/de/trustedshops/news_de_5971.html
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Dr. Carsten Föhlisch | 27.05.2003 |
Neue Urteile Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16.04.2003 (9 S 289/02) entschieden, dass eine automatisch generierte E-Mail-Bestätigung mit dem Inhalt ´Wir werden Ihren Auftrag umgehend bearbeiten´ eine verbindliche Bestellannahme darstellt, die – entgegen einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. – bei falschen Preisen nicht wegen Irrtums angefochten werden kann. Der Händler war in diesem Fall verpflichtet, die Ware trotz offensichtlich falscher Preisauszeichnung zu dem niedrigen Preis zu liefern. Achten Sie daher unbedingt auf die genaue Formulierung Ihrer Bestellbestätigung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 5.01.2003 |
Abmahnungen Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) nimmt wieder verstärkt Online-Shops unter die Lupe: abgemahnt wurde ein Händler, der keine technischen Mittel zur Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern bei der Eingabe der Bestellerdaten bereitgehalten hatte.
Diese Pflicht besteht seit 1.1.2002 und ist seitdem auch Teil der Trusted Shops Anforderungen: Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung muss über die technische Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren (z.B. Reset-Button) informiert werden. Sinn der gesetzlichen Vorschrift ist es, unerfahrenen Nutzern zu ermöglichen, z.B. Fehler in der Anschrift zu korrigieren. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen (Reset-Button, Kontrollseite mit Zurück-Möglich- keit etc.).
Angesichts der jüngsten Abmahnungen empfiehlt Trusted Shops eine erneute Kontrolle der Korrekturmöglichkeiten im Bestellsystem. Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 5.01.2003 |
Neue Urteile Das AG Butzbach hat mit rechtskräftigem und begrüßenswertem Urteil entschieden, dass die auf eine Online-Bestellung erfolgende Mitteilung des Händlers, die Bestellung zu bearbeiten, keine zum Abschluss eines Kaufvertrages führende Vertragsannahme darstellt. Dabei ist unerheblich, ob diese Mail automatisch generiert oder individuell erstellt wurde. Eine solche Erklärung ist nur dahingehend auszulegen, dass im Rahmen der Auftragsbearbeitung erst eine Überprüfung des in der Bestellung liegenden Angebots erfolgen wird. Die Klage des Kunden, der auf Lieferung der Waren zu dem ursprünglichen Preis bestand, wurde abgewiesen.
Einmal mehr wird deutlich, wie wichtig Detailformulierungen in AGB und vor allem der Bestellbestätigung sind. Trusted Shops hält bewährte Musterformulierungen bereit.
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Dr. Carsten Föhlisch | 5.01.2003 |
Neue Urteile Zu mehreren umstrittenen Fragen äußert sich das OLG Frankfurt in einem Urteil und schafft damit einerseits etwas mehr Klarheit, setzt jedoch andererseits die sehr verbraucherfreundliche Tendenz der Rechtsprechung fort.
Fazit: Bei ungleichartigen Teillieferungen beginnt die Widerrufsfrist erst mit der letzten Lieferung. Ein individuell konfiguriertes Notebook (Wert der Individualausstattung über ein Viertel des alleinigen Preises des Notebooks) fällt nicht unter die Ausnahmefälle “nach Kundenspezifikation angefertigt” oder “eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten”, so dass ein reguläres Widerrufsrecht besteht. Der Unternehmer muss im Falle des Widerrufs sämtliche Versandkosten erstatten (auch Hinsendekosten).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Korrektur durch den BGH ist jedoch unwahrscheinlich. Händler sollten die Vorgaben des Gerichtes bei der Preiskalkulation berücksichtigen.
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