Dr. Carsten Föhlisch | 10.03.2008 |
Neue Urteile
Es ist wieder soweit: Die neue Fassung des bekannten und bewährten Skripts “Internetrecht” von Professor Dr. Thomas Hoeren wurde auf den Stand März 2008 gebracht und steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit. Die Neufassung umfasst u.a. die Rechtsprechung des Jahres 2007 zum Internetrecht, die Neuordnung des Urheberrechts durch den 2. Korb, ein komplett neu strukturiertes Kapitel Domainrecht sowie Hinweise zum Internetstrafrecht/TK-Recht und weitere Neuerungen.
Lesen Sie hier mehr über den Autor und wo Sie das eBook herunterladen können.
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Dr. Carsten Föhlisch | 9.03.2008 |
Gesetze
Das lange Warten auf die Korrektur der fehlerhaften Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) hat ein Ende. Wie schon hier im Blog angekündigt wird die korrigierte Belehrung nun zum 1. April 2008 in Kraft treten. Das BMJ hat hierbei erfreulicherweise auch die Kritik von Trusted Shops zum Diskussionsentwurf vom Oktober 2007 berücksichtigt und wird auf die zunächst geplanten Anhänge verzichten, so dass die Belehrung deutlich kürzer wird. Zudem ist geplant, die Belehrung demnächst in Gesetzesform zu fassen, so dass sie von Gerichten nicht mehr angreifbar ist.
Hier finden Sie den Text der neuen Belehrungen sowie weitere Hintergrundinformationen.
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Ulrich Hafenbradl | 5.03.2008 |
Lesetipps, Neue Urteile
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Ulrich Hafenbradl | 20.02.2008 |
Marketing
Das Thema Live-Shopping ist momentan in aller Munde. Die simple Idee: Es wird nur ein Produkt pro Tag verkauft. Ein Konzept, das sich am bekannten TV-Shopping orientiert und zuerst in den USA erfolgreich auf das Internet übertragen wurde. Mehrere deutsche Anbieter haben bereits ein eigenes Angebot aufgebaut.
Jetzt wurde das erste Live-Shopping-Portal von Trusted Shops zertifiziert.
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Dr. Carsten Föhlisch | 5.02.2008 |
Gesetze
Das Drama um die Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) nimmt kein Ende. Nach jahrelanger Kritik aus Rechtsprechung und Literatur hatte die Bundesregierung Ende letzten Jahres einen Entwurf vorgelegt, der eine vier DIN A4 Seiten lange korrigierte Belehrung vorsieht. Dieser Entwurf war insbesondere wegen der Länge des neuen Musters auf nahezu einhellige Ablehnung durch Interessenverbände und Presse gestoßen. Nach Informationen von Trusted Shops soll das neue Muster noch im ersten Quartal 2008 kommen, unklar ist aber, in welcher Form und mit welchen Änderungen genau. Die FDP hat nun noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt.
Lesen Sie hier über die aktuelle Anfrage der FDP im Deutschen Bundestag.
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Dr. Carsten Föhlisch | 23.01.2008 |
Gesetze
Der Onlinehandel leidet zunehmend unter betrügerischen Kunden, die Waren nur in der Absicht bestellen, sich diese auszuleihen und dann im Rahmen des Widerrufsrechtes kostenlos zu retournieren. So zumindest ein Bericht der Netzzeitung. Unsere Leserumfrage zum Thema ergab bislang, dass die Tragung der Rücksendekosten bei einem Widerruf durch den Kunden als wirkungsvollste Maßnahme gegen den Missbrauch des Widerrufsrechtes angesehen wird.
Diese Idee ist nicht neu, vielmehr hat schon der deutsche Gesetzgeber des Fernabsatzgesetzes im Jahr 2000 genau über diese Frage diskutiert. Und in fast allen europäischen Mitgliedsstaaten trägt der Kunde heute die Rücksendekosten. Anlass für eine Neuregelung 2008?
Lesen Sie mehr über das damalige Tauziehen um die Rücksendekosten im Bundestag und stimmen Sie ab.
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Dr. Carsten Föhlisch | 17.01.2008 |
Gesetze
In die Diskussion um die Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) kommt neue Bewegung. Nachdem zahlreiche Verbände, Rechtsgelehrte und auch Trusted Shops den vorgelegten Entwurf der neuen Belehrungsmuster vor allem wegen seiner Länge und seiner fortbestehenden Angreifbarkeit kritisiert hatten, ist nun bekannt geworden, dass das BMJ die Neufassung des Musters im (unsicheren) Verordnungswege bereits im ersten Quartal 2008, jedoch lediglich als “Zwischenschritt auf dem Weg zu Mustern mit Gesetzesrang” plant. Dies geht aus einem Schreiben des BMJ hervor.
Lesen Sie hier, was sich wann ändert und warum ein Muster mit Gesetzesrang wesentliche Vorteile hat.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.01.2008 |
Abmahnungen
Bekanntermaßen ist es derzeit rechtlich unmöglich, eine völlig unangreifbare Widerrufsbelehrung zu erstellen. Dies nutzen viele Anwälte unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes schamlos aus und kassieren hohe Honorare. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet, die Anwaltskosten des Abmahners zu tragen. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert, d.h. der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit. Das OLG Düsseldorf (Beschluss v. 29.11.2007, I-20 U 107/07) hat nun erneut durch eine drastische Kürzung dieses Gegenstandswertes Abmahungen wirtschaftlich unattraktiv gemacht.
Lesen Sie hier, warum die Freude des Abmahnanwaltes durch den Streitwertbeschluss getrübt wurde.
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Ulrich Hafenbradl | 9.01.2008 |
Lesetipps
Das Trusted Shops Praxishandbuch (eBook) wurde umfassend überarbeitet und erweitert. Das Handbuch ermöglicht auch juristischen Laien die rechtssichere Gestaltung des Kaufprozesses im Online-Shop vom Impressum über die Datenschutzerklärung, Produktbeschreibung, Kundendatenerhebung, Bestellseite, Informationsseiten und AGB bis zur E-Mail-Bestätigung. Alles einfach und verständlich erklärt.
Hier geht’s weiter zur Bestellmöglichkeit.
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Dr. Carsten Föhlisch | 12.12.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Als “Forum-Shopping” oder zu deutsch: “Gerichts-Einkaufsbummel” bezeichnet man die gezielte Auswahl eines Gerichts, das mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Klage stattgeben wird. Da bei Wettbewerbsverletzungen im Internet der sog. “fliegende Gerichtsstand” gilt, wird auch hier reichlich von dieser Gelegenheit Gebrauch gemacht. So ist z.B. ein Antrag auf Unterlassung unwirksamer AGB-Klauseln durch einen Konkurrenten vor dem Kammergericht Berlin erfolgreich, während vor dem OLG Köln eine solche Klage scheitern würde. Besonders interessant ist auch, welche Unterschiede es bei der Streitwertbemessung gibt, die für die Höhe der Abmahnungskosten maßgeblich ist.
Wer bietet mehr? Lesen Sie hier, was eine Abmahnung wegen einer falschen Widerrufsbelehrung bei verschiedenen Gerichten kostet.
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Ulrich Hafenbradl | 7.12.2007 |
In eigener Sache
Das Trusted Shops Praxishandbuch ermöglicht juristischen Laien die rechtssichere Gestaltung des Kaufprozesses im Online-Shop vom Impressum über die Datenschutzerklärung, Produktbeschreibung, Kundendatenerhebung, Bestellseite, Informationsseiten und AGB bis zur E-Mail-Bestätigung. Alles einfach und verständlich erklärt!
Hier geht’s weiter zur Bestellmöglichkeit.
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Ulrich Hafenbradl | 3.12.2007 |
Marketing
Immer häufiger bieten Online-Shops die Möglichkeit, direkt auf die Gestaltung der Produkte Einfluss zu nehmen. Auch in unseren letzten Shopbetreiber-Interviews wurde der Trend anhand von Druckereiprodukten, Schmuck und PCs vorgestellt. Heute zeigen wir Ihnen eine Shop, bei dem Sie Hemden nach Ihren Vorstellungen maßschneidern lassen können.
Dieses und weitere interessante Beispiele hier im Überblick.
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Dr. Carsten Föhlisch | 27.11.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Derzeit kursieren wieder Informationen über eine “neue Abmahnwelle” durch das Internet. Hintergrund ist eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss v. 6.11.2007 – 6 W 203/06), nach der eine Information über das Widerrufsrecht bei eBay nicht in Form einer Grafik erteilt werden darf. Diese Art der Informationserteilung ist für viele Händler interessant, weil bei rechtlichen Änderungen lediglich eine Grafik ausgetauscht und nicht jede Auktion geändert werden muss und weil Abmahnanwälte Grafiken nicht über Suchmaschinen auf mögliche Fehler durchsuchen können. Aber gilt die Gerichtsentscheidung auch für alle Online-Shops?
Lesen Sie hier über die Entscheidung des OLG Frankfurt und problematische Formate der Informationserteilung.
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Ulrich Hafenbradl | 27.11.2007 |
Abmahnungen
Nachdem sich der Spiegel des Themas angenommen hat, berichten immer mehr Print-, Online- und Fernsehmedien über den wie es heißt “misslungenen Enwurf” der Muster-Widerrufsbelehrung, den das Bundesjustizministeriums unlängst vorgestellt hat.
Lesen Sie hier Ausschnitte von ZDF heute, Manager Magazin und Internet World Business.
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Ulrich Hafenbradl | 26.11.2007 |
Gesetze
Losgetreten durch unseren Blog-Bericht “Kein Scherz: Neue Muster-Widerrufsbelehrung soll 4 DIN A4 Seiten lang werden“ werden die kritischen Stimmen zum Ministeriumsentwurf für eine neue Muster-Widerrufsbelehrung immer lauter. Fazit: Der Entwurf wird Abmahnanwälte kaum stoppen und wichtige Praxisfragen bleiben offen.
Lesen Sie hier die zentralen Aussagen der Berichterstattung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 16.11.2007 |
Gesetze
Nachdem die im Jahr 2002 eingeführte und 2004 nur unwesentlich überarbeitete Muster-Widerrufsbelehrung Gegenstand von Kritik aus Rechtsprechung und Literatur war, von einigen Gerichten für unwirksam erklärt wurde und häufig Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Unternehmern bot, hat das Bundesjustizministerium nun einen Entwurf für die Neufassung der Musterbelehrungen vorgelegt. Hierin wurden nahezu alle Vorschläge umgesetzt, die DIHK und Trusted Shops im Vorfeld unterbreitet hatten.
Allerdings soll die Musterwiderrufsbelehrung durch eine Pflicht zum Abdruck zahlreicher Paragrafen im Anhang etwa 4 DIN A 4 Seiten lang werden und nach wie vor den Rang einer Verordnung haben, so dass sie weiterhin von Gerichten angegriffen werden könnte.
Lesen Sie hier über die Pläne des Bundesjustizministeriums, die Kritik von Trusted Shops und die Alternativen zum jetzigen Entwurf.
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Ulrich Hafenbradl | 31.10.2007 |
Abmahnungen
Der Online-Handel mit Firmenkunden unterscheidet sich grundlegend vom Handel mit privaten Endkunden. Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird, lautet: Wie kann ich allen rechtlichen Anforderungen gerecht werden, wenn ich an beide Zielgruppen bedienen will. Hierzu muß man zunächst die Unterschiede verstehen.
Lesen Sie hier, wie Sie die häufigsten Fehler und Abmahnungen vermeiden können.
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Dr. Carsten Föhlisch | 30.10.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Zuweilen kommt es vor, dass Onlinehändler für Verstöße abgemahnt werden, die schon längst beseitigt sind, weil die alte Seite noch im Google-Cache abrufbar ist. So auch in einem vom OLG Düsseldorf (Urteil vom 3.7.2007, Aktenzeichen: I-20 U 10/07) entschiedenen Fall. Hier war eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung auch noch nach Abgabe der Unterlassungserklärung auf Umwegen abrufbar. Die rheinischen Richter entschieden jedoch, dass ein solcher Verstoß unerheblich sei und den Wettbewerb nicht maßgeblich beeinträchtige.
Lesen Sie hier, warum die Abmahnung des Konkurrenten und die Klage auf Zahlung der Anwaltskosten zurückgewiesen wurden.
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Ulrich Hafenbradl | 11.10.2007 |
Abmahnungen
Seit Jahren werden gewerbliche Händler im Internet von Abmahnungen zur Widerrufsbelehrung bedroht, obwohl sie den Mustertext des Bundesjustizministeriums verwenden. Nachdem die Bundesregierung zunächst fünf Jahre lang nichts an dem Muster ändern wollte, überschlagen sich derzeit die Ereignisse. Vor allem Aktivitäten der FDP-Bundestagsfraktion sowie des DIHK und Trusted Shops haben dazu geführt, dass nun doch an Korrekturen gearbeitet wird.
Die aktuelle Ausgabe von “Internethandel” berichtet über die Hintergründe.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.10.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Der V. Zivilsenat des OLG Hamburg ist in letzter Zeit schon häufiger durch Entscheidungen zum Online-Handel positiv aufgefallen und hat seinen Kollegen vom III. Zivilsenat desselben Gerichtes in so manchem Punkt widersprochen. Nun hatten sich die hanseatischen Richter mit der umstrittenen Muster-Widerrufsbelehrung zu befassen und entschieden, dass die Belehrung zwar unvollständig ist, ihre Verwendung aber nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die einleuchtende Begründung:
“Es wäre eine Überspannung der Pflichten eines Gewerbebetreibenden, wenn man verlangen wollte, dass er in dem überaus komplizierten und verschachtelten Fernabsatzrecht klüger sein soll als der Gesetzgeber.”
Das spricht so manchem abmahngebeutelten Händler aus der Seele, hat doch Bundesjustizministerin Zypries das Muster immer noch nicht korrigiert. Wir stimmen zu und nehmen dies zum Anlass, die Entscheidung in voller Länge zur Verfügung zu stellen.
Lesen Sie hier den Beschluss des Gerichts im Volltext.
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