Dr. Carsten Föhlisch | 1.09.2006 |
Abmahnungen
UPDATE: In einem zweiten Beschluss vom 12. Januar 2007 hat das OLG Hamburg seine eigene Auffassung bestätigt und überdies der Ansicht eine Absage erteilt, dass eine 90tägige Abrufbarkeit der Widerrufsbelehrung in der Rubrik “Mein eBay” der Textform entspreche (dies hatte das LG Hamburg angenommen).
Vor kurzem hatten wir über ein Urteil des Kammergerichts Berlin berichtet, nach dem die Widerrufsfrist bei eBay einen Monat statt zwei Wochen beträgt. Wir halten diese Entscheidung für falsch. Auch nach Ansicht der Wettbewerbszentrale ist “weder die Abgabe einer Unterlassungserklärung (die bereits mit Kosten verbunden sein wird) noch die Verlängerung der Widerrufsfrist, die mit gravierenden Nachteilen für gewerbliche eBay-Versteigerer verbunden ist, empfehlenswert”.
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Dr. Carsten Föhlisch | 9.08.2006 |
Abmahnungen Nachdem bereits vor kurzem massenhaft Abmahnungen wegen fehlender Angaben über die Energieeffizienzklasse im Auftrag einer bekannten Elektronikkette verschickt wurden, werden nun auch fehlende Angaben zum Energieverbrauch abgemahnt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.05.2006 |
Gesetze In letzter Zeit haben wir einige Anfragen erhalten, in denen es darum ging, ob Ware im Rahmen des Widerrufsrechtes zurück genommen werden muss oder ob es sich um eine Bestellung durch gewerbliche Kunden handelt, denen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, 1) ob gewerblichen Kunden nicht (unbeabsichtigt) ein freiwilliges vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt wurde (z.B. durch AGB, die nicht zwischen Verbrauchern und Unternehmern differenzieren) und 2) ob das Rechtsgeschäft zu einem privaten Zweck abgeschlossen wurde.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.05.2006 |
Abmahnungen, Neue Urteile Vor kurzem hatten wir über neue Abmahnungen durch MediaMarkt wegen fehlender Angabe der Energieeffizienzklasse berichtet. Damals war noch nicht klar, ob ein Verstoß gegen die einschlägige Verordnung tatsächlich auch wettbewerbswidrig ist, da noch keine Entscheidungen vorlagen. Nun ist bekannt geworden, dass MediaMarkt offenbar selbst “Opfer” einer Abmahnung zu diesem Thema war. Dies berichtet die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), die eine entsprechende Gerichtsentscheidung gegen MediaMarkt erwirkt hat (LG Berlin, Urteil v. 21.3.2006, 102 O 97/05). An Haushaltsgeräten im Handel muss der Hinweis auf den Energieverbrauch deutlich sichtbar sein. Eine verdeckte Kennzeichnung etwa auf der Rückseite einer Waschmaschine ist nicht erlaubt und wettbewerbswidrig, so das Gericht.
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Dr. Carsten Föhlisch | 6.04.2006 |
Abmahnungen UPDATE: Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Widerrufsbelehrung in AGB auf Websites nicht hervorgehoben werden muss, sondern dass eine drucktechnisch hervorgehobene Gestaltung allein bei Belehrung in Textform (E-Mail, Papier) erforderlich ist. Damit dürfte der nachstehend geschilderten Abmahnpraxis der Wind aus den Segeln genommen worden sein.
Ein Mitglied machte uns auf eine neue Abmahnung seitens des Verbandes für lauteren Wettbewerb e.V. auf Hamburg aufmerksam. Von einer “Abmahnwelle” kann diesmal wohl nicht die Rede sein, uns liegen jedenfalls keine weiteren Fälle vor. Bitte melden Sie sich ggf., falls auch Sie betroffen sind. In der vorliegenden Abmahnung geht es darum, dass die Informationen zum Widerrufsrecht in den AGB auf der Website nicht hervorgehoben sind.
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Dr. Carsten Föhlisch | 9.03.2006 |
Abmahnungen, Neue Urteile Das Amtsgericht Ebersberg hat mit Urteil v. 11.10.2004 (2 C 719/04) entschieden, dass bei Abmahnungen, die in einer Vielzahl gleich gelagerter, einfacher Fälle ausgesprochen werden, bei denen die Abmahnungen im Wesentlichen gleich lautend und mit Hilfe von Textbausteinen erstellt sind, der abmahnenden Partei zuzumuten sei, die Abmahnungen durch die im Hause verfügbare Rechtsabteilung vornehmen zu lassen, ohne bei einfach gelagerten Sachverhalten fremde Rechtsanwälte einzuschalten. Das abmahnende Unternehmen habe daher keinen Anspruch auf Ersatz der externen Anwaltskosten.
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Dr. Carsten Föhlisch | 9.03.2006 |
Abmahnungen Zwei wichtige Gruppen von Abmahngründen im Internet sind einerseits Marken- oder Urheberrechtsverletzungen und andererseits Wettbewerbsverstöße. Während Marken- und Urheberrechte im Zusammenhang mit der Trusted Shops Zertifizierung überhaupt keine Rolle spielen, können durch die Überprüfung des Impressums und bestimmter Informationspflichten im Bestellverlauf die Risiken wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen stark reduziert, aber nicht ausgeschlossen werden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 9.11.2005 |
Abmahnungen, Gesetze Grundlage für die aktuellen Abmahnungen ist § 1 Abs. 2 der Preisangabenverordnung, der in dieser Fassung erst seit Juli 2004 gilt. In dieser Vorschrift werden spezielle Regelungen für den Fernabsatz getroffen, die über die Pflichten im stationären Handel hinausgehen. Online-Shop-Betreiber unterliegen – wie auch Katalogversender – erweiterten Informationspflichten.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.08.2005 |
Studien Immer mehr undurchsichtige Rechtsvorschriften hemmen E-Commerce – Umfrage unter Online-Händlern. Im Vorfeld der Veranstaltung mit Ministerin Renate Künast hat Trusted Shops untersucht, welches die Kernprobleme der Händler im eCommerce sind.
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