Dr. Carsten Föhlisch | 12.12.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Als “Forum-Shopping” oder zu deutsch: “Gerichts-Einkaufsbummel” bezeichnet man die gezielte Auswahl eines Gerichts, das mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Klage stattgeben wird. Da bei Wettbewerbsverletzungen im Internet der sog. “fliegende Gerichtsstand” gilt, wird auch hier reichlich von dieser Gelegenheit Gebrauch gemacht. So ist z.B. ein Antrag auf Unterlassung unwirksamer AGB-Klauseln durch einen Konkurrenten vor dem Kammergericht Berlin erfolgreich, während vor dem OLG Köln eine solche Klage scheitern würde. Besonders interessant ist auch, welche Unterschiede es bei der Streitwertbemessung gibt, die für die Höhe der Abmahnungskosten maßgeblich ist.
Wer bietet mehr? Lesen Sie hier, was eine Abmahnung wegen einer falschen Widerrufsbelehrung bei verschiedenen Gerichten kostet.
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Ulrich Hafenbradl | 2.11.2007 |
In eigener Sache
Unser Newsletter erscheint heute zum ersten Mal in einem neuen Gewand. Deutlich übersichtlicher und prall gefüllt mit relevanten Informationen für Online-Shops und Shopbetreiber wird er zukünftig mindestens zweiwöchentlich versand, um Sie noch besser auf dem Laufenden zu halten.
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Dr. Carsten Föhlisch | 23.10.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Möchte ein Online-Händler Kunden außerhalb Deutschlands beliefern, sind nach der Preisangabenverordnung und auch nach der BGB-InfoV die Kosten für den Auslandsversand auf der Website zu nennen. Eine Mitteilung der Auslandsversandkosten “auf Anfrage” oder erst nach Bestellung des Kunden ist nicht gesetzeskonform.
Das Kammergericht Berlin entschied nun aber gleich zweimal (Beschluss v. 13.2.2007, 5 W 37/07 und Beschluss v. 7.9.2007, 5 W 266/07), dass ein Bagatellverstoß vorliegen kann, wenn der Auslandsvertrieb erkennbar keine große Rolle spielt. Anders hatte kürzlich noch das OLG Hamm entschieden.
Lesen Sie weiter, in welchen Fällen das Kammergericht bei Fehlen der Auslandsversandkosten keinen Abmahnungsgrund sieht.
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Dr. Carsten Föhlisch | 24.09.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Das OLG Köln (Urteil v. 3.8.2007, 6 U 60/07) hat sich als wohl erstes Gericht ausführlich mit den bislang vertretenen Auffassungen zu den Themen Textform, Widerrufsfrist, Informationen und Belehrung sowie dem amtlichen Widerrufsmuster auseinander gesetzt und ein wohl begründetes, differenzierteres Urteil gesprochen.
Ebenso wie das OLG Hamburg und das KG Berlin sind die rheinischen Richter der Ansicht, dass Angaben auf einer eBay Angebotsseite das Textformerfordernis nicht erfüllen, so dass die Frist hier einen Monat beträgt. Anderer Auffassung ist das OLG Köln allerdings zur Verwendung der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung: diese könne sowohl zur Information auf der Internetseite als auch zur Belehrung in Textform eingesetzt werden, auch wenn kleinere Korrekturen vorgenommen werden.
Sind nun keine Abmahnungen des Musters mehr zu befürchten?
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Dr. Carsten Föhlisch | 12.09.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Weil das Gesetz keine verbindlichen Vorgaben macht, an welcher Stelle und unter welcher Bezeichnung die bei Internetangeboten vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung vorzuhalten ist, gab es in der Vergangenheit verschiedene Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Anbieterkennzeichnung über die beiden Links „Kontakt“ – „Impressum“ erreichbar sein kann und dies den gesetzlichen Vorgaben genügt. Im Anschluss an diese höchstrichterliche Rechtsprechung entschied nun das Kammergericht Berlin (Beschluss v. 11.5.2007, 5 W 116/07), dass die Anbieterkennzeichnung bei eBay ohne weiteres auf der „mich-Seite“ vorgehalten werden kann. Dies hatten andere Gerichte zuvor anders beurteilt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.09.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Viele Shopbetreiber glauben, dass es bei Abmahnungen meist um Klauseln im Kleingedruckten geht. Häufiger werden jedoch ganz andere Dinge abgemahnt, wie zum Beispiel das Fehlen eines Hinweises auf Versandkosten bei den Preisen oder unzutreffende Lieferfristangaben, die mit AGB nichts zu tun haben. Da in den AGB häufig auch Informationen im Fernabsatz (wie zum Beispiel das Widerrufsrecht) integriert sind, sind Fehler an dieser Stelle zwar auch abmahnbar. Ob jedoch jede unwirksame AGB-Klausel ein Abmahnungsgrund ist, ist seit einiger Zeit Gegenstand einer Meinungsverschiedenheit zwischen verschiedenen Oberlandesgerichten. Das OLG Köln entschied nun mit Urteil vom 30.3.2007 (6 U 249/06), dass es sich bei den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB in der Regel nicht um sog. Marktverhaltensregelungen i. S. des § 4 Nr. 11 UWG handele, so dass ein Konkurrent nicht jede unwirksame AGB-Klausel abmahnen kann.
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Dr. Carsten Föhlisch | 7.09.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Der Handel über die Plattform eBay funktioniert bekanntlich nach anderen Regeln als der Handel über den eigenen Onlineshop. Weil der Vertrag bei eBay bereits mit Bestellung des Kunden zustande kommt, entschieden das OLG Hamburg und das Kammergericht Berlin, dass die Widerrufsfrist hier einen Monat statt zwei Wochen betrage. Auch sei kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware möglich. Das Landgericht Berlin entschied nun mit Beschluss vom 7.5.2007, 103 O 91/07, dass bei Verkäufen über eBay dem Verbraucher nicht anstelle des Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht eingeräumt werden kann, weil dieses nach § 356 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BGB in Textform einzuräumen ist. Auch dies sei bei eBay wegen der dortigen Vertragschlussregelung nicht rechtzeitig möglich.
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Dr. Carsten Föhlisch | 21.08.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Bereits seit einiger Zeit machen die Gerichte vermehrt Gebrauch von der Möglichkeit, über eine Reduzierung des Gegenstandswertes die Anwaltskosten bei Abmahnungen einfacher Rechtsverstöße im Internet zu kürzen. So reduzierte etwa das Landgericht Münster den Gegenstandswert bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung von 25.000 € auf 8.000 €. Ähnlich entschieden das OLG Hamburg, OLG Frankfurt und Kammergericht Berlin, die bei Standardverstößen von einem Gegenstandswert in Höhe von 5.000 € ausgingen. Geradezu bahnbrechend ist nun ein Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5. Juli 2007 (Az.: I-20 W 15/07). Dieses Gericht kürzte den vom abmahnenden Anwalt angesetzten Gegenstandswert in Höhe von 15.000 € auf “bis zu 900 €”, so dass der Anwalt für die Abmahnung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung statt 755,80 € nur ein Honorar in Höhe von 101,40 € beanspruchen konnte.
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Dr. Carsten Föhlisch | 4.07.2007 |
Abmahnungen
Lange wurde schon von Abmahnungen des amtlichen Musters für die Widerrufsbelehrung berichtet. Nun hat es auch eines unserer Mitglieder erwischt. Abgemahnt wurde ein Händler, der das Muster für die Rückgabebelehrung (Anlage 3 zu § 14 Abs. 2 und 3 BGB-InfoV) ohne jegliche Änderung auf der Website eingesetzt hatte. Begründung des abmahnenden Anwaltes: der Satz „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung“ genüge nicht den gesetzlichen Vorgaben der §§ 356, 355 Abs. 2 S. 1 BGB, da es auch auf den Erhalt der Belehrung in Textform ankommt. Die Masche ist nicht neu, und es gibt in der Tat Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin und des OLG Hamm, nach der die Verwendung des Musters auf der Internetseite nicht möglich sein soll. Allerdings ist diese Frage alles andere als geklärt, und die Erstellung einer völlig korrekten Belehrung ist derzeit schlichtweg nicht rechtssicher möglich. Im vollständig neu geschriebenen Kapitel “Widerrufsrecht” des Trusted Shops Praxishandbuchs werden sämtliche Lösungsmöglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile aufgezeigt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 3.07.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Vor etwa einem Jahr sorgten das Kammergericht Berlin und das OLG Hamburg durch Entscheidungen, nach denen die Länge der Widerrufsfrist bei Verkäufen über eBay einen Monat statt zwei Wochen betrage, für eine bislang beispiellose Abmahnwelle. Tausende eBay Händler hatten daraufhin ihre Widerrufsbelehrung angepasst und ein einmonatiges Widerrufsrecht eingeräumt. Genauso viel Aufsehen könnte nun eine Entscheidung des fünften Zivilsenats des OLG-Hamburg (Beschluss vom 19.6.2007, Az. 5 W 92/07) verursachen, nach der auch eBay-Händler Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware verlangen können. Denn der Senat begründet dies mit der systematischen Vorrangigkeit der Vorschrift des § 312c BGB gegenüber den §§ 355 ff. BGB. Dies würde bedeuten, dass auch die Mitteilung der Belehrung in Textform erst mit Lieferung der Ware erfolgen müsste, um eine zweiwöchige Frist sowie einen Wertersatzanspruch auszulösen. Die Abmahnungen von eBay-Händlern, die ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einräumen, könnten dann unter Verweis auf die Rechtsprechung des OLG Hamburg zurückgewiesen werden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 8.06.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Am 6.6.2007 verhandelte der BGH über die Frage, ob bei Internet-Angeboten der Hinweis auf die enthaltene Umsatzsteuer und die ggf. anfallenden Versandkosten neben jedem Preis platziert werden muss, oder ob es ausreicht, wenn diese Angaben sich an anderer Stelle (z.B. Produktdetailseite, Bestellseite, AGB) finden. Der Ausgang dieses Verfahrens (Media Markt gegen Mindfactory) war mit Spannung erwartet worden, weil vermeintliche Verstöße gegen § 1 Abs. 2 PAngV in der Vergangenheit Grundlage zahlreicher (auch missbräuchlicher) Abmahnwellen war. Der BGH hat nun die Verkündung der Entscheidung überraschend auf den 4.10.2007 verschoben.
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Dr. Carsten Föhlisch | 18.04.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 3. April 2007 (Geschäftsnummer: 5 W 73/07) entschieden, dass die Formulierung “Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang” in den AGB eines Online-Händlers unwirksam und zugleich wettbewerbswidrig sei. Durch die Formulierung “in der Regel” werde die Lieferzeit in das Belieben des Händlers gestellt, was das Gesetz verhindern wolle, so die Berliner Richter. Dies könne nicht nur von Verbraucherverbänden, sondern auch Wettbewerbern abgemahnt werden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 4.04.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 26.3.2007 (Az: 3 W 58/07) entschieden, dass wenn die Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 S. 2 BGB “einen Monat” beträgt, die Angabe einer Frist von “4 Wochen” wettbewerbswidrig ist. Insbesondere handele es sich nicht um einen Bagatellverstoß. Anders hatte zuvor das LG Hamburg entschieden, dass die Nennung von 4 Wochen zwar falsch, jedoch nicht geeignet sei, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 3.04.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Ebenso wie schon das Kammergericht Berlin hat nun auch das OLG Hamm entschieden, dass die Verwendung des amtlichen Musters für die Widerrufsbelehrung zur vorvertraglichen Information nach § 312c Abs. 1 BGB iVm § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV wettbewerbswidrig ist. Der Satz “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” sei irreführend, weil erst die Textform-Belehrung und nicht schon die flüchtige Information auf der Internetseite den Fristlauf auslöse (OLG Hamm, Beschluss vom 15.3.2007, AZ: 4 W 1/07). Der monierte Satz (“frühestens mit Erhalt dieser Belehrung”) ist laut Google String-Suche auf ca. 1,5 Mio Websites enthalten, z.B. auch in den AGB von Otto oder Neckermann.
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Ulrich Hafenbradl | 16.02.2007 |
Abmahnungen
Ein längerer Bericht in der Donnerstagausgabe des “Handelsblatt” vom 15.02.2007 thematisiert Abmahnungen bei eBay. Derzeit würden in Deutschland Tausende von Unternehmen abgemahnt, die ihre Waren bei Ebay verkaufen:
Eine gewaltige Serie von Abmahnungen verunsichert derzeit hunderttausende von Unternehmen, die Online-Handel betreiben. Juristen und Wirtschaftsverbände machen eine unsaubere Richtlinie des Justizministeriums für das Chaos verantwortlich und fordern von der Bundesregierung, endlich Rechtssicherheit herzustellen. Die aber sieht keinen Handlungsbedarf.
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Dr. Carsten Föhlisch | 30.01.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Das OLG Hamburg hat in einem zweiten Beschluss v. 12.1.2007 (Az. 3 W 206/06) die eigene Rechtsauffassung bestätigt, dass die Widerrufsfrist bei Geschäften über eBay einen Monat statt zwei Wochen betrage. In diesem Sinne hatte das Gericht bereits im August 2006 entschieden und damit eine neue, beispiellose Abmahnwelle ausgelöst. Für die einmonatige Frist hatte auch das Kammergericht Berlin entschieden und sich ebenfalls selbst bestätigt. Eine zweiwöchige Frist befürworten hingegen die Landgerichte Berlin, Flensburg und Paderborn.
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Dr. Carsten Föhlisch | 25.01.2007 |
Abmahnungen Der durch eine Vielzahl zweifelhafter Abmahnungen in Erscheinung getretene Schweizer Verein “Ehrlich währt am längsten” gibt auf. Auf der Vereinswebsite heißt es dazu:
“Gegen bereits Abgemahnte werden keine weiteren Rechtsmittel eingeleitet. Der Verein Ehrlich währt am längsten hat seine Tätigkeiten eingestellt. Die Homepage wird in Kürze geschlossen und der Verein liquidiert.”
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.01.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile Das LG Paderborn hat mit Urteil v. 28.11.2006 (6 O 70/06) entschieden, dass bei Fernabsatzverträgen über die Internetverkaufsplattform eBay der Textform i.S.v. § 126b BGB genügt ist, wenn die notwendigen Informationen für den Verbraucher im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und der Verbraucher die Möglichkeit hat, sie zu speichern und auszudrucken. Somit besteht nach dieser Entscheidung die Möglichkeit, Wertersatz wegen Ingebrauchnahme der Ware zu verlangen, und die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Anders haben jedoch das OLG Hamburg und das Kammergericht Berlin entschieden. Wegen des “fliegenden” Gerichtsstandes bei Internetangeboten können Abmahner also weiterhin nach Hamburg oder Berlin gehen, um auf eine einmonatige Frist hinzuwirken.
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Dr. Carsten Föhlisch | 1.01.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile Das Kammergericht Berlin hat in einem zweiten Beschluss die eigene Auffassung bestätigt, dass die Widerrufsfrist bei gewerblichen Verkäufen über eBay nicht 2 Wochen, sondern 1 Monat beträgt. So hatten zuvor bereits das Kammergericht am 18.7.2006 und auch das OLG Hamburg entschieden. Somit gibt es nun schon drei OLG-Entscheidungen in diesem Sinne.
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Dr. Carsten Föhlisch | 13.12.2006 |
Abmahnungen, Neue Urteile Auch unter dem Eindruck der anhaltenden kritischen Medienberichterstattung zu Abmahnwellen im Internet kürzen Gerichte zunehmend die von den Anwälten angesetzten Gegenstandswerte. Der sog. Gegenstandswert richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung einer Abmahnung und ist u.a. ausschlaggebend für die Anwaltskosten, die der Abgemahnte an den Gegner zahlen muss. Sollte diesen Trend anhalten, wären Abmahnungen wirtschaftlich weniger attraktiv.
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