LG Darmstadt: Pflichtinformationen zu Lebensmitteln müssen gut sichtbar sein
Das LG Darmstadt entschied, dass die bloße Darstellung des Produktetiketts auf einem Produktbild in kleiner Schrift nicht für die Darstellung genüge, um die lebensmittelrechtlichen Pflichtinformationen darzustellen.
 
    