Rechtsmissbräuchliche Datenauskunft: AG Darmstadt setzt klare Grenzen
Das AG Darmstadt verneint einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wegen rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung. Unsere Kanzlei Föhlisch Rechtsanwälte hat den Beklagten in diesem Verfahren erfolgreich vertreten.