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Ulrich Hafenbradl

Internationaler Warenverkauf - Die Checkliste für Shopbetreiber

Ulrich Hafenbradl | 14.09.2007
Marketing, Shopsoftware / SEO | 10041 mal gelesen

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Immer wieder kommen Fragen von Shopbetreibern zum Verkauf außerhalb von Deutschland. Es beginnt mit der Schweiz und Österreich, dann kommt noch eine englische Sprachvariante hinzu, weil die Shopsoftware es anbietet und schon spricht man theoretisch einen guten Teil des internationalen Marktes an. Aber ist es gar so einfach? Welche Fragen sollte man vor der Internationalisierung beantwortet haben?

Wir geben Ihnen hier eine Checkliste an die Hand.

1. Versandinformationen für alle Länder nennen

Ein Link zu diesen wichtigen Informationen sollte auf jeder Seite vorhanden sein - gerade wenn sich die Versandinformationen im FAQ- oder Hilfe-Bereich befinden. Als Versandinformationen sollten genannt werden:

  • Rückgabemöglichkeiten und -modalitäten
  • Erreichbarkeit Ihres Kundenservice in der jeweiligen lokalen Zeitzone
  • Erwartete Versanddauer
  • Ggf. Link zur Sendungsverfolgung / Tracking
  • Hinweis auf ggf. anfallende Zölle und Zusatzkosten
  • Ggf. Garantiebedingungen und länderspezifische Besonderheiten

2. Internationale Verfügbarkeit anzeigen

Nicht alle Produkte eignen sich für den internationalen Versand. Andere sind völlig unproblematisch. Informieren Sie Ihre Besucher hierüber rechtzeitig, nicht erst kurz vor (oder sogar nach) dem Absenden des Warenkorbs.

3. Währungsrechner auf Produktseiten einbinden

Auch hier gilt: Machen Sie es Ihren Besuchern möglichst einfach, Preise und Zusatzkosten zu verstehen. Sie stehen im Wettbewerb zu einer Vielzahl an lokalen Shops, bei denen die entsprechende Währung eine Selbstverständlichkeit ist. Idealerweise kann Ihr Besucher schon auf den Produktseiten die Preise in seiner lokalen Währung sehen.

4. Gewichts- und Größenumwandlung anbieten

Viele Verbraucher kennen die Umrechnungsfaktoren z.B. von Inch nach Zentimeter nicht. Dies bremst Ihren internationalen Verkaufserfolg. Machen Sie es ausländischen Besuchern leicht und integrieren Sie Funktionen zur Gewichts- und Größenumwandlung.

5. Zustellkosten angeben

Nichts ist frustrierender für Ihre Besucher, wenn Sie sich interessante Produkte gesucht und ausgewählt haben, vielleicht sogar schon ein Konto angelegt haben und erst dann erfahren müssen, dass der zunächst attraktive Preis durch zusätzliche Preisbestandteile für Lieferung, Zoll etc. plötzlich anders aussieht. Ersparen Sie ihm diese Erfahrung, die dazu führt, dass oftmals die Bestellung nicht abgeschlossen wird. Gut geeignet ist die Berechnung im Warenkorb nach Eingabe der Adresse oder eine tabellarische Übersicht der jeweiligen länderabhängigen Versandkosten.

6. Liefergebiet einschränken

Wenn Sie Ihre Website auch in englischer Sprache anbieten und das Liefergebiet nicht explizit beschränken, müssen Sie damit rechnen, Bestellungen aus der ganzen Welt zu erhalten. Ähnlich liegt der Fall, wenn Sie in deutscher Sprache eine unbegrenzte Länderauswahl haben bzw. Versandkosten für verschiedene Länder nennen. Ein EU-weites oder weltweites Angebot kann zu Problemen führen, denn in anderen Ländern gelten andere Rechtsordnungen, die Sie beachten müssen.

Wenn Sie sich nicht mit ausländischem Wettbewerbsrecht oder abweichendem Verbrauchervertragsrecht beschäftigen wollen, sollten Sie das Liefergebiet klar begrenzen (z.B. auf der Produktseite). Auch sollte die Länderauswahl bei der Kundendatenerhebung nicht alle möglichen Länder enthalten.

Folgende Risiken und Besonderheiten sind mit einem gezielten Vertrieb in andere Länder (sog. „aktive Website“) verbunden:

  • Wenn Sie keine Rechtswahl treffen, gilt das Recht des Landes, in dem der bestellende Verbraucher seinen Wohnsitz hat, das Sie in vielen Fällen nicht genau kennen. Dem Verbraucher kann aber auch durch eine Rechtswahl i.d.R. ein höherer nationaler Verbraucherschutzstandard nicht entzogen werden, er kann sich die jeweils günstigsten Rechte heraussuchen.
  • In Deutschland haben Verbraucher mit 14 Tagen Widerrufsfrist und 40-EUR-Klausel das wohl höchste Schutzniveau in Europa, so dass die Vereinbarung deutschen Rechts nicht unbedingt die günstigste Lösung für Online-Shops sein muss. In Europa gelten ähnliche Vorschriften für den Fernabsatz, Unterschiede gibt es jedoch im Detail (andere Rücksendefristen, Modalitäten, Kostentragung).
  • Der Verbraucher kann Sie bei einem gezielten Vertrieb in andere Länder (sog. „aktive Website“) immer an seinem Heimatort verklagen, denn nach Art. 16 Abs. 1 EuGVVO gilt ein besonderer Gerichtsstand für Verbraucher.

Sie sollten also entweder das Liefergebiet begrenzen oder sich von einem Fachmann über Risiken beraten lassen und das Geschäftsmodell entsprechend gestalten. Am 21.9.2006 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die Umsetzung der Richtlinie 1997/7/EG über Fernabsatz angenommen und eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der die Notwendigkeit zur Aktualisierung dieser Richtlinie geprüft werden soll.

Alle EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie umgesetzt, es sind jedoch einige Probleme bei der praktischen Anwendung aufgetreten. Die Anwendung der Mindestklausel, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, strengere Bestimmungen einzuführen und damit ein höheres Maß an Verbraucherschutz zu schaffen, hat ebenfalls zu Unterschieden beim Niveau des Verbraucherschutzes zwischen den Mitgliedstaaten geführt. Dadurch sind Diskrepanzen und Verzerrungen im Binnenmarkt entstanden.

Die Konsultation betrifft Fragen wie die Klarheit und Angemessenheit der in der Richtlinie verwendeten Rechtsbegriffe, die Notwendigkeit zur Änderung von Ausnahmeregelungen, Vorschriften für Vorabinformationen, schriftliche Bestätigung, Widerrufsrecht und Erfüllung von Fernabsatzverträgen. Die Konsultation zum Fernabsatz hat bis November 2006 gedauert. Eine Zusammenstellung der Antworten soll auf der Website der Kommission veröffentlicht werden.

7. Unterschiede bei Widerrufsrecht und Widerrufsfristen

Wichtige Unterschiede der nationalen Rechtsordnungen europäischer Länder bestehen derzeit z.B. bei der Widerrufsfrist. Folgende Fristen gelten:

  • 7 Werktage: Österreich (der Samstag wird ausdrücklich nicht mitgerechnet), Belgien, Frankreich (Bedeutung von „jours francs“ noch klärungsbedürftig), Irland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Slowakei, Spanien (nach Maßgabe des Rechts des Landes, in dem der Lieferer seinen Sitz hat) und Vereinigtes Königreich
  • 8 Werktage: Ungarn
  • 10 Tage: Polen
  • 10 Werktage: Griechenland, Italien
  • 14 Tage: Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Portugal, Schweden, Lettland (mindestens 14 Tage)
  • 15 Tage: Malta und Slowenien
  • Für Verbraucher aus der Schweiz gibt es z. Zt. kein gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz.

Wenn Sie eine Rechtswahl treffen, kann wieder etwas anderes gelten, z.B. Vereinbarung deutschen Rechts führt dazu, dass auch österreichische Kunden 14 Tage Widerrufsrecht haben (statt 7 Werktage, wie in Österreich vorgegeben).

Fazit

Sie sehen, welche Fragen bei einer Internationalisierung berührt sind. Wir wollen Sie mit diesen Informationen nicht abschrecken, sondern sensibilisieren. Gerade die Verbraucherschutz-Regelungen der jeweiligen Ländern sind weitgehend und im Detail sehr unterschiedlich.

Die rechtlichen Erklärungen sind ein Auszug aus der aktuellen Ausgabe des Trusted Shops Praxishandbuchs für Online-Händler. Das Buch mit Praxistipps und über 50 Musterformulierungen ermöglicht Ihnen die rechtssichere Gestaltung des Kaufprozesses: Das Standardwerk gilt mittlerweile als ein Muss für alle, die selbst einen Online-Shop betreiben oder Shopbetreiber beraten.

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P.S.: Sollten Sie weitere Tipps für den internationalen Verkauf haben, schreiben Sie doch unten einen Kommentar!

12 Reaktionen zu “Internationaler Warenverkauf - Die Checkliste für Shopbetreiber”

  1. Henry Weber

    Sorry, das passt nicht wirklich zum Thema… Das Bild oben… Habt ihr das in groß? Das würde ich gerne haben :)

  2. Ulrich Hafenbradl

    Sie können es hier erwerben: http://www.istockphoto.com/file_closeup/object/3656546_cloud_world.php?id=3656546

  3. Shopbetreiber

    Was Sie meiner Meinung nach noch unbedingt mitaufführen sollten im Bereich des Rechts, dass die jeweiligen nationalen Vorschriften unbedingt einzuhalten sind.

    So gilt z.B.: für jedes Land der EU
    -> Entsorgungspflicht durch offz. akkreditierten Lizenznehmer
    Wer also beispielsweise nach Österreich versendet muss bei z.B.: bei der ARA gemeldet sein und dort seine Abgaben für Umverpackungen (gilt auch für den Versandkarton!) entrichten.

    -> Kennzeichnungspflicht
    Jedes Land hat eigene Pflichten der Kennzeichnung der Ware - sollte dies z.B.: nicht mit dem dortigen Lebensmittelrecht oder den dortigen Sicherheitsvorschriften übereinstimmen können empfindliche Sanktionen drohen.

    -> Meldepflicht bestimmter Waren
    In einigen Ländern sind bestimmte Warengruppen nur nach Genehmigung durch die dortigen Zollbehörden und erlangter Zulassung zu versenden - so z.B.: Wein nach Österreich, obwohl die Weinsteuer dort abgeschafft ist!

    -> Umsatzsteuerpflicht
    Innerhalb der EU gelten die Schwellenwerte, welche jedoch teils schnell erreicht sind oder aufgrund der Warenart gar nicht erst zum tragen kommen, da z.B.: sondersteuerpflichtige Waren hiervon generell ausgenommen sind.

    -> Grundsätzliche Versandhandelsverbote / Staatsmonopole bestimmter Warenarten
    In Österreich herrscht ein Tabakmonopol und ein Versandverbot für Tabakwaren aller art, bzw. in Schweden ist es so mit Alkohol.

    -> Sonderzölle / Steuern
    Innerhalb der EU ist der versendende Unternehmer bei versandt an Privat generell der Steuerpflichtige bei Warenarten welcher einer Sondersteuer unterliegen (Alkoholsteuer generell, Luxussteuer in Belgien, Kraftstoffe etc.) und muss daher seine Abgaben dort entrichten sowie evtl. sich erst eine Genehmigung hierfür besorgen. Bei Verstoß drohen teils heftige Sanktionen (Beispiel Italien: bis zu 7500 Euro Strafe je Einzelfall (also je Paket!), Verstoß gegen dortiges Melde und Monopolrecht, Verjährung liegt zw. 7 und 15 Jahren je nach Art des Vergehens)

    Sie sehen, ein Versand nach “Weltweit” nur weil es die Shopsoftware anbietet gleicht einem Russischen Roulette…

  4. Ulrich Hafenbradl

    Danke für die umfassenden Ergänzungen. Ich werde noch ein Update im Beitrag bringen! Viele Grüße.

  5. shopanbieter.de Blog für den Onlinehandel

    Achtung bei Internationalisierung

    Immer wieder kommen Fragen von Shopbetreibern zum Verkauf außerhalb von Deutschland. Es beginnt mit der Schweiz und Österreich, dann kommt noch eine englische Sprachvariante hinzu, weil die Shopsoftware es anbietet und schon spricht man theoretisch einen

  6. Ulrich Hafenbradl

    Zum Thema Umsatzsteuer gibt es jetzt einen Zusatzbeitrag unter http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/09/17/internationaler-warenverkauf-deutsche-oder-lokale-umsatzsteuer/. Weitere Beiträge zum Thema Internationaler Warenverkauf werden folgen!

  7. Claudia Seidenschuh

    Wie bearbeiten Sie als Onlineshop die Erstattung der Mehrwertsteuer für Schweizer Kunden? In unserem Unternehmen ist es ein großer bürokartischer Aufwand.

  8. Anke Jungmann

    Hallo,
    ich suche nun schon seit Tagen nach Infos über die Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie in den verschiedenen EU-ländern. Es gibt ja wohl doch einige Abweichungen von den deutschen Anforderungen. Ich wundere mich, dass es da keine Tabellen und Übersichten auf dem Markt gibt. Es gibt doch so viele Onlineshops. Und viele werden doch sicherlich auch im Eu-Raum verkaufen wollen. Wäre das nicht mal eine Geschäftsidee für Euch Juristen, da mal eine praxisorientierte Übersicht zu erstellen, was man als Online-Händler tun muss, um in den jeweiligen Ländern der EU die rechtlichen Bedingungen einzuhalten, bzw. nicht abmahngefährdet zu sein?

  9. Carsten Föhlisch

    Hallo Frau Jungmann,

    wenn es so einfach wäre, hätten wir Juristen schon längst eine solche Übersicht zur Verfügung gestellt. Es ist aber alles andere als einfach, weil die Rechtslage in der EU völlig zersplittert ist. Wir haben dies nur für das Widerrufsrecht untersucht und herausgekommen ist ein 40-seitiges Dokument mit ca. 80 noch offenen Fragen. Hier nur eine kleine Kostprobe, was alles anders beim Widerruftsrecht geregelt ist:

    - die Widerrufsfrist (siehe oben)
    - die Widerufsbelehrung (in Deutschland, Belgien, Zypern und Spanien gibt es Muster, die teilweise verwendet werden müssen, teilweise unwirksam sind)
    - die Frage, wer die Kosten der Rücksendung trägt,
    - die Frage, wann die Widerrufsfrist beginnt (mit, am Tag nach)
    - die Frage, ob Wertersatz zu leisten ist, wenn die Ware benutzt wurde
    - die Frage, wie der Widerruf auszuüben ist (Textform, Schriftform, Einschreiben, Rücksendung)
    - die Frage, wer die Gefahr der Rücksendung trägt
    - die Ausnahmen vom Widerrufsrecht (in Griechenland gibt es z.B. gar keine Ausnahmen)
    usw.

    Darin noch nicht enthalten sind die Unterschiede zu weiteren Themen wie Preisangaben, Vertragsschluss etc., die auch unterschiedlich geregelt sind.

    Derzeit ist es m.E. daher schlichtweg nicht möglich, mit ein und demselben Text alle Verbraucher in der EU über das Widerrufsrecht zu belehren, weil stets die lokalen Verbraucherschutzrechte zu berücksichtigen sind. Abgesehen davon, dass es hier noch Lücken in den jeweiligen Rechtslagen gibt, wäre allein eine Belehrung auf Basis der bestehenden Kenntnisse ca. 3-4 Seiten lang und damit für den Verbraucher nicht mehr transparent.

    Wollte man vereinfachen, müsste man überall den höchsten Maßstab anlegen, d.h.

    - 15 Tage Frist (wie in Malta und Slovenien)
    - der Händler trägt immer die Rücksendekosten (wie in Finnland)
    - es kann kein Wertersatz für die Benutzung der Ware verlangt werden
    - der Händler trägt die Rücksendegefahr
    - es gibt keine (!) Ausnahmen vom Widerrufsrecht, auch nicht für Maßanfertigungen (wie in Griechenland)

    Ich glaube nicht, dass sich jemand freiwillig darauf einlässt.

    Die Lösung wäre also für mich eine weitere Vereinheitlichung der europäischen Rechtslage wie sie von der Kommission geplant ist und die Entwicklung eines europäischen Musters, woran wir u.a. mit der Universität Bielefeld arbeiten. Hier wird es aber mit Sicherheit keine schnelle Lösung geben.

    Bis dahin gilt: wer ein Mittelständler ein Global Player sein will, muss sich auch wie ein Großkonzern beraten lassen und für jedes Land einen eigenen Shop anbieten. Wenn Sie pro Land etwa 50.000 EUR für eine internationale Kanzlei investieren wollen, werden Sie sicherlich eine Lösung finden. Aber einfach einen Shop aufmachen und in alle Länder liefern geht bei der derzeitigen Rechtslage eben nicht “einfach so”.

    Besten Gruß
    Carsten Föhlisch

  10. Anke Jungmann

    Und wenn ich mich nun auf z.b. England beschränke…
    wissen Sie zufällig, was dort besonders werbewirksam ist.

    In Deutschland gibt es ja schon eine Suchmaschine, die absoluter Spitzenreiter ist und die mir z.B. als Aquisestrategie völlig ausreicht (ich weiß nicht, ob ich sie hier nennen darf).

    Und wo kann man mehr erfahren über diese Verpackungsentsorgungsbeiträge , die `Shopbetreiber´ erwähnte?

  11. a few e-words » Blog Archive » Internationaler Warenverkauf - Die Checkliste für Shopbetreiber

    [...] ist es gar so einfach? Welche Fragen sollte man vor der Internationalisierung beantwortet haben? Trusted Shops gibt Ihnen eine Checkliste an die Hand. « Usability wird im B2B-E-Commerce [...]

  12. Lieferung nach Papua-Neuguinea? - Warum Sie ihr Liefergebiet beschränken sollten » Trusted Shops News für Shopbetreiber

    [...] oder lassen Sie sich von einem Fachmann über die Risiken beraten. Beachten Sie auch unsere Checkliste für den Internationalen Warenverkauf um einen Überblick zu bekommen, woran ein Händler bei der Internationalisierung seines Shops [...]

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