Google logoAm 16. Juli 2009 entschied der BGH, dass auch in Preissuchmaschinen ein Hinweis über anfallende Versandkosten enthalten sein muss. Das Urteil betraf die Preissuchmaschine von Google. Jetzt – drei Wochen nach dem Urteil – hat auch Google darauf reagiert und ein Versand-Attribut entwickelt, welches Händler jetzt nutzen können.

Lesen Sie hier mehr über das neue Attribut bei Google-Base.

Das heftig diskutierte Urteil des Bundesgerichtshofs zur Angabepflicht von Versandkosten in Preissuchmaschinen hat nun auch Google dazu veranlasst, seine Produktsuche anzupassen.

Tipp durch Shopbetreiber

Bereits kurze Zeit nach dem Urteil, gab ein Shopbetreiber bei uns im Blog einen Tipp, wie man auch bei Google Base die Versandkosten mit anzeigen kann.

„In den Einstellungen von Google Base den Text vor den Firmennamen schreiben. Beispiel: Preis inkl. MwSt., zzgl. x.xx€ Versand – Dunkelwelt Gothic Onlineshop. Dann werden diese Informationen immer angezeigt: http://www.google.de/products?q=gothic+hose&hl=de

Jetzt reagiert auch Google

Heute (am 06. August 2009) hat Google Base seine Lösung des Problems vorgestellt:

Versand-Attribut jetzt auch für Deutschland

Angesichts der am 16. Juli verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen, und um Käufern genauere Preisinformationen anzuzeigen, freuen wir Ihnen mitzuteilen, dass das „Versand“-Attribut jetzt auch für Händler in Deutschland zur Verfügung steht. Das „Versand”-Attribut ermöglicht Ihnen, Versandwerte für Ihre Artikel in der Google Produktsuche anzugeben. Weitere Informationen zur Formatierung des „Versand”-Attributes finden Sie in folgendem Hilfe-Center-Artikel:

http://base.google.de/support/bin/answer.py?answer=107800&hl=de_DE

Wir werden ein Update dieses Blogs bekannt geben, sobald wir anfangen Versandinformationen in den Suchergebnissen der Google Produktsuche anzuzeigen. In der Zwischenzeit empfehlen wir Ihnen dringend, das „Versand“-Attribut allen Ihren Artikeln hinzuzufügen. Stellen Sie auch sicher, dass die von Ihnen angegebenen Artikel- und Versandpreise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.”

Versandkosten müssen angezeigt werden

Noch zeigt Google Base die Versandkosten nicht mit an. Wann dies geschehen soll, wird auch nicht gesagt. Google will die Händler dazu auf dem Laufenden halten. Bis auch diese Umsetzung erfolgt, sollten Shopbetreiber den oben dargestellten Tipp eines Shopbetreibers beherzigen und die Versandkosten vor den Firmennamen schreiben. Wir werden Sie hier im Blog natürlich auch über die weitere Entwicklung informieren.

Diese Lösung ist allerdings dann problematisch, wenn man Produkte mit unterschiedlichen Versandkosten anbietet. Verkauft man solche Produkte, sollte man – um Abmahnungen aus dem Wege zu gehen – auf die Nutzung von Preissuchmaschinen verzichten, welche die Versandkosten nicht mit anzeigen.

Händler sollten unbedingt reagieren

Alle, die jetzt noch keine Versandkosten bei Ihren Produkten anzeigen, sollten dringend reagieren, denn die Abmahnwelle ist bereits angerollt.

Aufgefallen ist dabei ein Händler aus Gera, der mit seinem Anwalt zusammen andere Shopbetreiber abgemahnt hat. Dieser Händler hatte aber selbst auch nicht alles richtig gemacht. Besonders peinlich: Der Abmahner stellte seine Artikel in Preissuchmaschinen ebenfalls ohne einen Versandkostenhinweis ein.

Lesen Sie mehr zum Thema Preisangaben hier im Blog:

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