Am 24. Januar legte die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Cookie-Richtlinie im Deutschen Bundestag vor. Dieser Entwurf wurde am 29. Februar vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie abgelehnt, sodass der Entwurf gescheitert ist.

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Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion (BT Drs. 17/8454) sollte zur Umsetzung der sog. Cookie-Richtlinie einen neuen § 13 Abs. 8 in das Telemediengesetz (TMG) mit folgendem Wortlaut einführen:

“Die Speicherung von Daten im Endgerät des Nutzers und der Zugriff auf Daten, die im Endgerät des Nutzers gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Nutzer darüber entsprechend Absatz 1 unterrichtet worden ist und er hierin eingewilligt hat. Dies gilt nicht, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten elektronischen Informations- oder Kommunikationsdienst zur Verfügung stellen zu können.”

Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf:

“Durch die eingangs erwähnte Richtlinie ist Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie nunmehr dahin gehend geändert worden, dass Cookies nicht mehr ohne Einwilligung des Nutzers auf dessen Computer installiert werden dürfen.

Eine Speicherung von Informationen auf dem Endgerät des Nutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät des Nutzers gespeichert sind, ist nur gestattet, wenn der Nutzer zuvor eingewilligt hat, und das auf Grundlage von klaren und umfassenden Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung gemäß der Datenschutzrichtlinie (1995/46/EG).

Eine Ausnahme liegt vor, wenn alleiniger Zweck die Durchführung der Übertragung über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist, oder wenn der Zugriff unbedingt erforderlich ist, um den Dienst erbringen zu können.

Die Einwilligung kann im Rahmen eines zusammenhängen- den, abgegrenzten Datenverarbeitungsprozesses für mehrere Cookies eines Anbieters gemeinsam erteilt werden.”

Ablehnung im Ausschuss

Am 29. Februar tagte der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages.

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Gründen und DieLinke stimmten für den Antrag. In der Meldung des Ausschuss heißt es:

“Ein Vorstoß der SPD-Fraktion zum besseren Schutz von Anwenderdaten im Internet ist ohne Erfolg geblieben. Der von der Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (17/8454) wurde am Mittwoch in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie von der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP abgelehnt. Neben der SPD-Fraktion stimmten auch die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag.

Die SPD-Fraktion wollte mit der Gesetzesänderung erreichen, dass Anbieter von Telemediendiensten sogenannte Cookies nur mit Einwilligung ihrer Kunden auf deren Computern speichern dürfen. Zur Begründung verweist die SPD-Fraktion auf eine EU-Richtlinie, nach der Deutschland verpflichtet gewesen wäre, den Einwilligungsvorbehalt bereits bis spätestens Mai des vergangenen Jahres einzuführen.

Bisher muss der Diensteanbieter nur über das Setzen von Cookies unterrichten. Vor der durch Cookies ermöglichten Profilbildung sei der Kunde bisher nur durch eine Widerspruchslösung nach dem Telemediengesetz geschützt, hatte die SPD-Fraktion argumentiert. Danach könne ein Diensteanbieter zu Zwecken der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, wenn der Kunde nicht widerspreche.”

Gesetzentwurf aus Hessen

Derzeit liegt noch ein weiterer Gesetzentwurf vor, mit dem die Cookie-Richtlinie umgesetzt werden soll. Diesen hatte das Land Hessen im Bundesrat vorgestellt und wurde später in den Bundestag eingebracht.

Der Wortlaut der in diesem Entwurf vorgeschlagenen Änderung entspricht dem Wortlaut des Gesetzentwurfes der SPD-Fraktion.

Ob und wann dieser Entwurf verabschiedet wird, ist noch nicht abzusehen. Wir werden Sie informieren, sobald weitere Informationen vorliegen.

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