In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Am 2.12.2004 hatten wir über das Urteil des OLG Hamburg zur Angabe des MWSt-Hinweises und des ´sprechenden´ Links auf die Versandkosten berichtet. Nun ist bekannt geworden, dass es am 7.12.2004 erste Massenabmahnung zum Thema gab. Unter etwas merk- würdigen Umständen hat eine Anwältin aus Hannover nach unserer Information ca. 150 Online-Shops aus der Gesundheits-, Body- und Fitness-Branche abgemahnt, und zwar jedes Mal mit einer Rechnung über 749 EUR zzgl. MWSt. Begründung: die Abgemahnten weisen nicht in unmittelbarer Nähe des Preises darauf hin, dass die MWSt enthalten ist und ob Versandkosten anfallen.
Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.
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